Bäckerin muss keine Torte für Homo-Hochzeit backen

Die Amerikanerin Cathy Miller weigert sich, eine Torte für eine gleichgeschlechtliche Hochzeit zu backen. Damit ist sie im Recht, urteilte nun ein Gericht in Kalifornien. Die Redefreiheit wiege schwerer als das Diskriminierungsverbot.
Von PRO
Immer wieder wird in den USA darüber gestritten, was schwerer wiegt: die Rede- und Glaubensfreiheit oder das Diskriminierungsverbot

Keiner kann die US-Amerikanerin Cathy Miller dazu zwingen, eine Torte für eine gleichgeschlechtliche Hochzeit zu backen. Das hat das Oberste Gericht des Bezirks Kern im US-Bundesstaat Kalifornien entschieden.

Miller, eine Bäckerin aus Bakersfield, hatte im August den Auftrag eines lesbischen Paares abgelehnt, eine Torte für deren Hochzeit zu kreieren. Wie die örtliche Nachrichtenseite Bakersfield.com berichtet, begründete Miller ihr Verhalten damals mit ihrem christlichen Glauben. Gott habe ihr die Fähigkeit geschenkt, schöne Kuchen zu backen. Sie sei daher verpflichtet, ihre Gabe in Gottes Sinn einzusetzen. „Wenn wir nicht in der Lage sind, unserer Überzeugung zu folgen, können wir nicht länger das sein, wofür Gott uns geschaffen hat.“

Das lesbische Paar reichte Beschwerde bei der kalifornischen Regierungsbehörde ein. Miller habe gegen den kalifornischen „Unruh Civil Rights Act“ verstoßen, der es Unternehmen verbietet, Menschen Dienstleistungen aufgrund rassischer, geschlechtlicher oder religiöser Merkmale, sowie wegen deren sexueller Orientierung zu verweigern.

„Ein Kuchen ist nicht nur einfach ein Kuchen“

Der Richter David Lampe wies die von dem Paar beantragte einstweilige Verfügung nun jedoch zurück. Das Recht auf freie Meinungsäußerung überwiege das Interesse des Staates, einen für alle zugänglichen Markt zu schaffen, urteilte das Gericht. Es bezog sich damit auf den sogenannten „First Amendment“, den ersten Verfassungszusatz in den Vereinigten Staaten.

„Ein Kuchen ist nicht nur einfach ein Kuchen. Er ist ein Kunstwerk des Bäckers, das traditionell eine zentrale Rolle bei Hochzeiten einnimmt“, erklärte der Richter weiter. Miller könne nicht gegen ihren Willen gezwungen werden, einen Kuchen zu backen, der dann vereinnahmt werde, um eine ihr missliebige Botschaft zu verbreiten.

Zugleich wies Lampe auch darauf hin, dass es einen Unterschied mache, ob man ein Produkt verkaufe oder erschaffe. Kein Bäcker könne seine Backwaren im Schaufenster ausstellen und sich anschließend weigern, sie einem homosexuellen Paar zu verkaufen. Im Falle Millers hätte die Torte jedoch als individuelles Kunstwerk erst noch geschaffen werden müssen.

„Großer Sieg für Glaube und Freiheit“

Millers Anwalt nannte das Urteil in einer ersten Stellungnahme einen „großen Sieg für Glaube und Freiheit“. Zwar würden die Behörden seine Mandantin sicherlich weiterhin verfolgen. Die habe aber die Verfassung auf ihrer Seite. Miller betonte, sie wolle sehr gerne jedem ihren Kuchen verkaufen. „Aber ich kann nicht Teil einer Feier sein, die dem Willen meines Herrn und Retters zuwiderläuft.“

Die Anwältin des lesbischen Paares zeigte sich enttäuscht. Ihr „Kampf gegen Fanatismus und Diskriminierung“ gehe jedoch weiter. Auch Richter Lampe betonte mit Nachdruck, dass er nur über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Miller entschieden habe. Der Fall als solcher soll im Juni neu aufgerollt werden.

Immer wieder landen in den USA derartige Fälle vor Gericht. In der Vergangenheit hatten die Richter jedoch stets zugunsten der Kläger entschieden. Bald wird sich auch der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten mit einem ähnlichen Fall befassen. Erst im Januar hatte US-Präsident Donald Trump angekündigt, die Religionsfreiheit stärken zu wollen. Er bezog sich damit unter anderem auf Fälle, in denen Menschen aufgrund ihrer religiösen Überzeugungen mit der geltenden Gesetzeslage in Konflikt geraten.

Von: Sandro Serafin

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