Geht es nach Abgeordneten wie Gitta Connemann (CDU), Sabine Dittmar (SPD) und Armin Grau (Grüne), dann werden alle volljährigen und einwilligungsfähigen Bürger zu Organspendern, die dem nicht vor ihrem Tod widersprochen haben. Das ist Inhalt ihres fraktionsübergreifenden Gesetzesentwurfs zur Widerspruchslösung. Er wurde bereits ein Mal im Deutschen Bundestag diskutiert. Vor einer Abstimmung war er nun Thema im Gesundheitsausschuss.
Dort wies die „Deutsche Stiftung Organtransplantation“ zunächst auf den wichtigsten Grund für die mögliche Änderung hin. Im vergangenen Jahr standen 985 Organspendern und 3.000 gespendeten Organen 8.000 Patienten auf der Warteliste gegenüber. Eine „enorme Diskrepanz“, sagte Vorstand Axel Rahmel bei der Anhörung.
Verfassungsrechtlich keine Bedenken
Der Jurist Gregor Thüsing sagte, er habe keine verfassungsrechtlichen Bedenken hinsichtlich des Vorschlags zur Widerspruchslösung, denn es gehe nicht wirklich um einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit, sondern um eine Pflicht zur Beantwortung der Frage „Will ich oder will ich nicht?“.
Die Fachärztin Martina de Zwaan fügte hinzu, auch viele psychisch kranke Menschen seien in der Lage, sich für oder gegen die Widerspruchslösung zu entscheiden, denn ihre Krankheiten verliefen oft in Episoden. Zu unterstellen, sie könnten keine eigene Entscheidung treffen, „grenzt fast schon an Diskriminierung“. Damit nahm sie Bezug auf das auch in dieser Anhörung vorgebrachte Argument der Gegner des Gesetzes, sogenannte vulnerable Gruppen könnten unfreiwillig Organspender werden. Damit sind etwa Analphabeten gemeint, aber auch Erkrankte oder solche, die die Tragweite ihrer Entscheidung intellektuell nicht erfassen können.
Der Jurist Helmut Frister stimmte zu: Der Schutz vulnerabler Gruppen sei im Entwurf gelungen, denn es sei etwa eine mehrsprachige schriftliche Beratung vorgesehen, aber auch ein Gespräch mit dem Hausarzt oder multimediale Aufklärung.
Betroffene schildern eigenes Leid
Die selbst herztransplantierte Tamara Schwab fragte in die Runde der Politiker: „Wären Sie auch gegen die Widerspruchslösung, wenn plötzlich Ihr Kind (…) ein Organ bräuchte?“ Und Brigitte Herzog vom „Netzwerk Spenderfamilien“, die selbst einst ihr Kind bei einem Unfall verlor, warb dafür, Angehörige durch ein neues Gesetz zu entlasten. Denn wenn jeder gezwungen sei, eine Entscheidung zu treffen, dann obliege dies nicht mehr den Verwandten, die dann entscheiden müssten, wenn ihre Angehörigen bereits im Sterben lägen oder hirntot seien. Felix Braun vom Universitätsklinikum Schleswig-Holstein sprach von einer „massiven Entlastung“, die dann auch die Krankenhäuser beträfe.
Doch es gibt auch gewichtige Gegenargumente. Zu den Gegnern einer Widerspruchslösung zählen unter anderem die großen Kirchen in Deutschland. Prominente Verfechter einer Weiterentwicklung der jetzigen sogenannten Entscheidungslösung im Bundestag sind Michael Brand aus der CDU oder Lars Castellucci aus der SPD.
Warnung vor „Zustimmungsfiktion“
Bei der Anhörung am Donnerstagabend waren es besonders die theologischen Stimmen, die einer Neuregelung kritisch gegenüberstanden. Die Moraltheologin Kerstin Schlögl-Flierl warnte vor einer „Zustimmungsfiktion“, etwa wenn eine Person durch die Widerspruchslösung automatisch Organspender werde, trotz möglicher Informationsdefizite, schleichender kognitiver Einschränkungen durch Krankheit oder psychischer Belastungen bei der Auseinandersetzung mit dem eigenen Tod.
Der Moraltheologe Jochen Sautermeister erklärte, alle größeren religiösen Gemeinschaften hielten zwar eine Erhöhung der Organspenderzahlen für moralisch geboten, teilten aber auch die Ansicht, dass eine „Sorge für das Leben nicht gegen das Recht auf Selbstbestimmung ausgespielt“ werden solle. Er plädierte für eine Entscheidungsregelung mit verbindlicher behördlicher Abfrage, etwa in Verbindung mit der Personalausweisabgabe.
Der Mediziner Winfried Hardinghaus erklärte, es sei nicht nachweisbar, dass die Widerspruchslösung zu erhöhten Spenderraten führe, und mahnte: Dem sterbenden möglichen Spender gehöre „unsere ganze Aufmerksamkeit“ und nicht nur denjenigen, die Organe benötigten. Vor einer Neuregelung seien strukturelle Defizite zu bekämpfen. Es brauche eine gute Aufklärung zum Thema sowie eine bessere Einbindung der Palliativmedizin und der Angehörigen. Er äußerte zudem die Befürchtung, dass die Familien der Sterbenden bei der Widerspruchslösung nicht wie erhofft entlastet würden. Es bestehe die Gefahr, dass die Angehörigen zu einer Art „Kontrollinstanz“ der vorher festgehaltenen Entscheidung möglicher Spender würden.
„Grenzt an Beleidigung“
Für Kopfschütteln und Aufruhr sorgten bei der Anhörung einige Fragen der AfD, die im Vorfeld der Debatte im Bundestag bereits angekündigt hatte, sich geschlossen gegen eine Widerspruchslösung zu stellen. Wiederholt fragten die anwesenden Gesundheitspolitiker nach der Sicherheit des sogenannten Hirntodkriteriums, das medizinisch als Grundlage der Organspende gilt. Der Abgeordnete Alexis Giersch sprach etwa von der Befürchtung „dass Menschen von der Medizin getötet werden, um Organe entnehmen zu können“.
Kai-Uwe Eckardt, Internist an der Charité, reagierte ungehalten. Wer als hirntot diagnostiziert werde, „wacht nicht mehr auf“, sagte er, und weiter: „Die Vorwürfe an Mediziner, sie würden lebende Menschen ausschlachten, das grenzt an Beleidigung.“ Er weise das von sich. Man bemühe sich, jedes Leben zu retten. Klaus Reinhardt von der Bundesärztekammer sagte, ihm seien keine Fälle falscher Hirntoddiagnostik bekannt. Zu einer Abstimmung könnte es noch in diesem Jahr kommen. Sie wird ohne den sogenannten Fraktionszwang durchgeführt.