Organspende: „Entscheiden Sie sich!“

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages haben sich am Donnerstag mit einer Neuregelung der Organspende beschäftigt. Eine fraktionsübergreifende Gruppe fordert die Einführung einer Widerspruchslösung.
Von Anna Lutz

Geht es nach Abgeordneten wie Gitta Connemann (CDU), Sabine Dittmar (SPD) und Armin Grau (Grüne), dann werden alle volljährigen und einwilligungsfähigen Bürger zu Organspendern, die dem nicht vor ihrem Tod widersprochen haben. Das ist der Kern eines Gesetzesvorschlags, den die Abgeordneten im Deutschen Bundestag am Donnerstag diskutiert haben. 

Bei Minderjährigen sollen die Angehörigen entscheiden und bei nicht einwilligungsfähigen Menschen sollen keine Organe entnommen werden, wenn sie zu einem früheren Zeitpunkt, zu dem sie einwilligungsfähig waren, keine anderslautende Erklärung abgegeben haben. „Jeder von uns kann morgen auf ein Spenderorgan angewiesen sein“, sagte Dittmar am Donnerstag im Bundestag. Deshalb sei es jedem zuzumuten, sich einmal im Leben mit dem Thema zu beschäftigen. „Jeder Mensch kann Nein sagen, niemand muss dieses Nein begründen“, erklärte sie auch in Richtung der Kritiker ihres Vorschlags. 

Auch Christen für die Widerspruchslösung

Viele Politiker berichteten in der Debatte über persönliche Begegnungen mit Menschen, die Spenderorgane benötigen, etwa Michel Kellner (Grüne), der Anfang des Jahres eine enge Freundin verlor, weil sie keine geeignete Leber fand. Bodo Ramelow (Linke) berichtete von der Erkrankung seines eigenen Kindes, das eine Knochenmarkspende brauchte. Er habe sich für die Registrierung in der Knochenmarkspenderdatei entschieden und so bitte er auch alle zum Thema Organspende: „Entscheiden Sie sich!“ „Ich bin bekennender Christ“, sagte er weiter, „und kenne deshalb die Bedenken der Kirchen beim Thema.“ Die Katholikin Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU) erklärte, für sie sei klar, wer auch ansonsten für den Lebensschutz einstehe, der müsse sich auch hier für die Widerspruchslösung einsetzen, um Leben zu erhalten.

Elisabeth Winkelmeier-Becker Foto: Tobias Koch
Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU) will eine Widerspruchslösung

Nicht nur diese haben sich bereits gegen die Widerspruchslösung gewandt, auch eine weitere Parlamentariergruppe um Michael Brand (CDU) und Lars Castellucci (SPD) lehnt sie ab und hat einen Antrag eingebracht, in dem sie stattdessen für die bisherige Entscheidungslösung plädiert, ergänzt um bessere Aufklärung und ein zugänglicheres Organspende-Register. Jeder volljährige Bürger soll demnach seinen Willen für oder gegen die Organspende dokumentieren. Es soll auch möglich sein, die eigene Haltung als unentschieden anzugeben. 

Brand erklärte in seiner Rede, es sei längst nicht alles getan, um für Organspende zu werben, online wie analog. „Es fehlt bis heute eine vernünftige Onlinekampagne zur Überzeugung“, damit könnten Spender gewonnen werden. „Schweigen kann und darf nicht automatisch als Zustimmung gewertet werden.“ Vulnerable Menschen dürften nicht unfreiwillig zu Spendern werden, etwa Menschen mit nichtdiagnostizierter Demenz oder Analphabeten.

Foto: Tobias Koch | CC BY-SA 3.0 Unported
Michael Brand wirbt für die Enscheidungslösung

Auch die AfD kündigte bereits an, bei der anstehenden Abstimmung Ende des Jahres geschlossen gegen den Entwurf zur Widerspruchslösung zu stimmen. Deren Abgeordneter Martin Siechert erklärte deshalb in der Debatte, die Widerspruchslösung sei grundgesetzwidrig. Sie beraube noch lebende hirntote Menschen der Würde. „Menschen sind keine Organlager für andere Menschen.“ Die Zukunft liege seiner Meinung nach in gezüchteten Organen aus dem Labor. Zweifel an der einstimmigen Abstimmung säte allerdings der AfD-Abgeordnete Alexis Giersch. In der Debatte, bei der der Fraktionszwang ausdrücklich aufgehoben ist, sagte er, seiner Meinung nach sei die Widerspruchslösung die beste Wahl.

Die Debatte um eine Neuregelung der Organspende führen Politiker in Deutschland schon seit vielen Jahren. Eine Einführung der Widerspruchslösung scheiterte zuletzt im Jahr 2020. Derzeit gilt eine Entscheidungslösung: Spender wird demnach, wer seinen Willen zu Lebzeiten freiwillig dokumentiert hat, etwa in einem entsprechenden Ausweis oder im Organspenderegister. Eine Neuregelung fordern manche vor allem wegen der im Vergleich zum Bedarf viel zu geringen Organspenderzahlen. Es werden im Schnitt mehr als doppelt so viele Organe gebraucht wie gespendet. 

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