Die CDU-Bundestagsabgeordnete Caroline Bosbach wirft dem ZDF vor, in einer Ausgabe des „ZDF Magazin Royale“ den christlichen Glauben herabgewürdigt zu haben. Anlass ist eine Äußerung von Moderator Jan Böhmermann über die Darstellung des gekreuzigten Jesus. Bosbach beruft sich auf den ZDF-Staatsvertrag und die Programmrichtlinien des Senders und fordert eine förmliche Prüfung.
Die Beschwerde richtet sich gegen die Ausgabe des „ZDF Magazin Royale“ vom 2. Oktober 2026 mit dem Titel „Wie die Kirche im Osten die AfD bekämpft“. In ihrem Schreiben an ZDF-Intendant Norbert Himmler, die Vorsitzende des ZDF-Fernsehrats Gerda Hasselfeldt und die Mitglieder des Fernsehrats beanstandet Bosbach eine Passage bei Minute 19:41 der Sendung.
Auf Instagram hat Bosbach ihre Programmbeschwerde geteilt. Dort schreibt die Christdemokratin noch: „Würde das ZDF Mohammed genauso darstellen?“ Nach Auffassung der Politikerin habe das ZDF „den Bogen hier nicht überspannt, sondern reißen lassen“. Für die Abwertung christlicher Glaubensinhalte im öffentlich-rechtlichen Programm gebe es genug Beispiele. Bosbach: „Aber das hier schießt dem Fass den Boden aus.“
Während ein Kruzifix eingeblendet wird, bezeichnet Böhmermann die dargestellte Jesusfigur unter anderem als „genderfluider, bi-neugieriger, halbnackter POC Otter“ und als „smoking hot skinny legend“, die in der Kirche angebetet werde. Bosbach sieht darin eine „Herabwürdigung des christlichen Glaubens“, die über die Grenzen zulässiger Satire hinausgehe.
Beschwerde stützt sich auf ZDF-Staatsvertrag
Als rechtliche Grundlage führt die Bundestagsabgeordnete § 5 Absatz 2 des ZDF-Staatsvertrags an. Dieser verpflichtet den öffentlich-rechtlichen Sender, die sittlichen und religiösen Überzeugungen der Bevölkerung zu achten.
Darüber hinaus verweist Bosbach auf Qualitäts- und Programmrichtlinien des ZDF. Sie nennt drei Vorgaben: die Förderung des gegenseitigen Verständnisses zwischen Kirchen und Religionsgemeinschaften, das Verbot der Verächtlichmachung oder Herabwürdigung religiösen Glaubens sowie die Verpflichtung, religiöse Themen und kultische Handlungen mit der gebotenen Ehrfurcht und Sorgfalt darzustellen.
Nach Auffassung Bosbachs gelten diese Programmgrundsätze auch für satirische Formate. Die gesetzlichen Vorgaben würden durch die Einordnung einer Sendung als Satire nicht außer Kraft gesetzt.
Vorwurf der gesellschaftlichen Spaltung
Bosbach kritisiert zudem, das ZDF schüre durch die Darstellung unnötig gesellschaftliche Konflikte, statt seinem gesetzlichen Integrationsauftrag gerecht zu werden. „Statt Integration wird hier Spaltung verfolgt“, schreibt Bosbach. Religiöse Überzeugungen verdienten unabhängig von der jeweiligen Religion denselben Respekt. Dieser Verpflichtung komme angesichts des öffentlich-rechtlichen Auftrags und der Finanzierung des Senders besonderes Gewicht zu.
In ihrem Schreiben zieht Bosbach außerdem einen Vergleich mit dem Islam. Sie könne sich nicht vorstellen, dass das ZDF den Propheten Mohammed in ähnlicher Weise verunglimpfen würde.
Die Abgeordnete verlangt eine konkrete Prüfung, ob Böhmermanns Äußerung gegen § 5 Absatz 2 des ZDF-Staatsvertrags und Abschnitt VI der Programmrichtlinien verstößt. Zudem fordert sie eine nachvollziehbare Stellungnahme des Senders.