Nachdem der Fall Jens Spahn für Furore gesorgt hat, reagiert die AfD mit einem Gesetzesvorstoß: Die Fraktion im Bundestag will die Inanspruchnahme von Leihmutterschaft im Ausland für Deutsche künftig unter Strafe stellen. Das berichtet die „Welt am Sonntag“.
Demnach sollen Menschen, die die Dienste einer Leihmutter im Ausland in Anspruch nehmen, mit bis zu zwei Jahren Haft bestraft werden. Auch schon der Versuch soll geahndet werden. Das gelte ausdrücklich auch für Herkunftsländer der Leihmütter, in denen die Praxis legal ist, etwa die USA. Ein entsprechender Gesetzesentwurf liege der berichtenden Zeitung vor.
Vorbild Italien
Als Vorbild diene der AfD bei dem Gesetzesentwurf Italien, wo es eine ähnliche Regelung gibt. In Deutschland ist Leihmutterschaft zwar verboten. Dennoch werden Eltern, die ein Kind im Ausland mithilfe einer Leihmutter bekommen, nicht bestraft.
Auch aus den Reihen der Union waren jüngst ähnliche Forderungen laut geworden. Die CDU-Bundestagsabgeordnete Anne König erklärte im August, wie wolle das Strafrecht in Sachen Leihmutterschaft verschärfen. Eine Leihmutter in Anspruch zu nehmen, sollte nicht nur im Inland verboten und strafbewehrt sein, sondern auch im Ausland, sagte die familien- und frauenpolitische Sprecherin der Unionsbundestagsfraktion der „Neuen Zürcher Zeitung“.
Zuletzt hatte der Fall Jens Spahn für Aufsehen gesorgt. Gemeinsam mit seinem Ehemann hatte der ehemalige Unionsfraktionsvorsitzende ein Kind mithilfe einer Leihmutter aus den USA bekommen. Weil seine Partei aber ausdrücklich gegen legale Leihmutterschaft in Deutschland einsteht, kam er in Erklärungsnot und trat schließlich von seinem Amt zurück.