In den Niederlanden ist erstmals das Leben eines Kindes im Alter zwischen einem und zwölf Jahren ärztlich beendet worden. Die Meldung über den Fall ging nach Angaben der zuständigen niederländischen Beurteilungskommission bereits Ende 2025 ein. Öffentlich bekannt wurde er erst durch einen Parlamentsbrief von Gesundheitsministerin Sophie Hermans vom 22. Juni 2026. Nicht bekannt ist, wie alt genau das Kind war, wie es hieß und woran es litt.
Hintergrund ist eine niederländische Regelung für „Lebensbeendigung“, die seit dem 1. Februar 2024 auch Kinder im Alter zwischen einem und zwölf Jahren umfasst. Nach Darstellung der niederländischen Regierung betrifft sie Fälle, in denen ein Kind unheilbar krank ist, unerträglich und aussichtslos leidet, keine Behandlung mehr möglich ist und auch Kinderpalliativversorgung das Leiden nicht ausreichend lindern kann. Der Arzt entscheidet demnach gemeinsam mit den Eltern. Wenn möglich, wird auch das Kind einbezogen.
Bereits bei der Debatte über die Regelung hatten konservativ-protestantische Kirchen in den Niederlanden „große Sorge“ geäußert. In einem Brief an die Zweite Kammer des niederländischen Parlamentes warnten sie, Lebensbeendigung werde damit für nicht einwilligungsfähige Menschen „möglich gemacht und legitimiert“. Kinder könnten über aktive Lebensbeendigung keine selbständige Entscheidung treffen; die Regierung müsse gerade das Leben verletzlicher Menschen schützen.
Drei Spätabbrüche
Die „Beurteilungskommission für späte Schwangerschaftsabbrüche und Lebensbeendigung bei Neugeborenen und Kindern von 1 bis 12 Jahren“ ist ein von den niederländischen Ministerien für Gesundheit sowie Justiz eingesetztes Gremium. Es prüft nachträglich, ob ein Arzt bei einem späten Schwangerschaftsabbruch oder bei der Lebensbeendigung eines Neugeborenen beziehungsweise eines Kindes zwischen einem und zwölf Jahren nach den geltenden Kriterien gehandelt hat. Der Kommission gehören vier Ärzte, ein Jurist und ein Ethiker an.
In ihrem Jahresbericht 2025 behandelte die Kommission auch drei Fälle später Schwangerschaftsabbrüche. Fälle von Lebensbeendigung bei Neugeborenen wurden 2025 nicht gemeldet.