Kommission empfiehlt Altersgrenze für KI-Chatbots

Die Kommission für den Schutz Minderjähriger im Netz positioniert sich in der Diskussion um eine Social-Media Altersgrenze nicht klar, sieht aber Regulierungsbedarf. Eine konkrete Altersgrenze schlägt sie indes für Chatbots vor.
Von: epd/Swanhild Brenneke
Chatgpt

Die von Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) eingesetzte Kommission zum Kinder- und Jugendschutz im Netz hat sich für eine Altersgrenze von 13 Jahren für KI-Chatbots ausgesprochen. Kinder und Jugendliche könnten die sogenannten Companions gezielt als vermeintliche Freunde oder Vertrauenspersonen gestalten, ohne deren kommerzielle Funktionsweise und technischen Grenzen hinreichend einschätzen zu können, heißt es im am Mittwoch präsentierten Abschlussbericht der Kommission. Bisherige Regelungen erfassten die damit verbundenen Risiken nicht ausreichend.

Bei der viel diskutierten Altersgrenze für Social-Media-Plattformen legte sich die Kommission dagegen nicht fest. Eine pauschale Altersgrenze von 13 Jahren für Tiktok und Co. führt sie als eine Alternative auf. In Variante zwei schlägt sie vor, konkrete Accounts, Dienste oder einzelne Funktionen für bestimmte Altersgruppen zu beschränken, „sofern von ihnen besondere Wirkungs- oder Nutzungsrisiken ausgehen“. Beides müsste nach Auffassung der Kommission im europäischen Digital Services Act (DSA) geregelt werden.

Bericht umfasst 56 Empfehlungen

Die „Expertenkommission Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ unter Vorsitz der Digitalpolitikerin Nadine Schön (CDU) und des Bildungsforschers Olaf Köller hatte den Auftrag, Empfehlungen vorzulegen, wie Kinder und Jugendliche besser vor gefährdenden Inhalten und Desinformation auf Social-Media-Plattformen sowie den Suchtgefahren von Plattformen geschützt werden können. Der Abschlussbericht der im September eingesetzten Kommission enthält 56 Empfehlungen, die sich an Gesetzgeber und Verwaltung, Eltern, Bildungsinstitutionen, Gesundheitswesen und die Plattformen selbst richten.

Zu den Empfehlungen gehört beispielsweise auch das Verbot privater Smartphone-Nutzung in der Schule bis zur siebten Klasse, Beratung zu digitaler Mediennutzung in Vorsorgeuntersuchungen und eine „Kinderonlinewache“, damit Minderjährige gefährliche Inhalte oder Verhaltensweisen selbst anzeigen und melden können.

Strasser: Konsequente Rechtsdurchsetzung statt neuer Verbote

Eine erste Reaktion auf den Bericht kam von der FDP. Präsidiumsmitglied Benjamin Strasser erklärte in einer Pressemitteilung: „Ein pauschales Social-Media-Verbot ist reiner Populismus.“ Staatliche Kontrollmechanismen würden keine verantwortliche Medienbildung bei jungen Menschen ersetzen. Sie würden auch den Eltern nicht die Verantwortung abnehmen. „Politiker sollten nicht als Erziehungsberechtigte von uns oder unseren Kindern auftreten“, sagte Strasser.

Der FDP-Politiker sieht Medienbildung von Kindern, Jugendlichen und Eltern als den entscheidenden Faktor an. Digitale Bildung sollte fester Bestandteil des Schulunterrichts sein, findet er. Bestehende Gesetze gegen illegale Inhalte müssten trotzdem konsequent angewendet werden. „Wir brauchen eine konsequente Rechtsdurchsetzung, keine neuen Verbote, die die Augen vor der Realität junger Menschen verschließen“, so Strasser.

epd
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