Ethikrat spricht sich gegen Social-Media-Verbot aus

Der Deutsche Ethikrat befürwortet kein Verbot von sozialen Netzwerken für bestimmte Altersgruppen. Stattdessen sprechen sich dessen Experten für ein Schutzkonzept aus. Eine Ausnahme soll es trotzdem geben.
Von Martin Schlorke

Der Deutsche Ethikrat spricht sich gegen ein pauschales Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche aus. Eine entsprechende Empfehlung hat der Vorsitzende Helmut Frister am Donnerstag in Berlin Bundestagspräsidentin Julia Klöckner übergeben.

Frister erklärte dazu: „Kinder und Jugendliche wachsen heute mit vielen digitalen Angeboten auf, die eine wichtige Rolle bei der Erfüllung ihrer Kommunikations- und Informationsbedürfnisse spielen. Die Aufgabe ist, den hier notwendigen Schutz junger Menschen mit ihren digitalen Teilhabe- und Befähigungsinteressen in Ausgleich zu bringen. Die Einführung eines gesetzlichen Mindestalters für soziale Medien ist dafür aus Sicht des Deutschen Ethikrates nicht geeignet.“

Stattdessen befürwortet der Ethikrat ein „risikobasiertes Schutzkonzept“. Dieses soll nicht nur soziale Netzwerke, sondern auch andere digitale Angebote einbeziehen. Aufgabe des Schutzkonzeptes müsse es sein, solche Angebote zu analysieren und entsprechende Schutzmaßnahmen anzupassen. Eine Grundlage dafür könne der „Digital Services Act“ der Europäischen Union sein, hieß es am Donnerstag in Berlin. Dennoch müssten „die Vorgaben, um Gefahren für Kinder und Jugendliche im Netz zu reduzieren, aber noch wesentlich effektiver umgesetzt und Anbieter stärker in die Pflicht genommen werden.“

Altersgrenzen sind notwendig bei …

Trotz der Absage an generelle Altersgrenzen plädiert der Ethikrat bei bestimmten digitalen Angeboten für „Altersbestimmungstechnologien“. Dies sei beispielsweise bei Pornografie erforderlich. Mit welcher Technologie das Alter der Nutzer bestimmt werden soll, dürfe jedoch nicht den Anbietern überlassen werden. Eine aus Sicht des Ethikrates ungeeignete Methode ist die Altersschätzung mittels Tracking digitaler Aktivitäten. Diese verletzte die Privatsphäre der Nutzer. Stattdessen plädiert der Ethikrat für endgerätbasierte Verfahren.

Außerhalb solcher altersbeschränkten digitalen Angebote sieht der Ethikrat vor allem die Eltern in der Pflicht: „Dabei haben sie ebenso wie bei anderen Erziehungsfragen einen Beurteilungsspielraum, den der Staat respektieren muss“, sagt Frister. Zur Unterstützung der Eltern empfiehlt der Ethikrat bessere technische Werkzeuge, mit denen sie die digitalen Aktivitäten ihrer Kinder passgenau moderieren und begrenzen können.

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