Das Bundesjustizministerium hat ein verschärftes Gesetz zur Ahndung von Menschenhandel vorbereitet. Das teilte die Behörde am Mittwochmorgen mit. Demnach sollen künftig „auch die Ausbeutungsformen der Leihmutterschaft, der Adoption und der Zwangsheirat vom Tatbestand des Menschenhandels (…) erfasst sein“. So will die Regierung auch Vergehen ahnden, „die zu anderen Zwecken als der sexuellen Ausbeutung oder der Ausbeutung von Arbeitskräften begangen werden“.
Strafbar soll sich bald auch machen, wer wissentlich Dienstleistungen von Menschenhandelsopfern in Anspruch nimmt, etwa in Nagelstudios oder auf dem Bau. Bisher gab es diese sogenannte „Nachfragestrafbarkeit“ nur im Bezug auf sexuelle Dienstleistungen.
Täter härter bestrafen, Opfer entlasten
Die schwarz-rote Regierung will das Strafmaß bei sexueller Ausbeutung durch Menschenhandel anheben, besonders auch bei Missbrauch von Kindern und Jugendlichen. Strafverfahren gegen Betroffene von Menschenhandel sollen leichter eingestellt werden können. So wollen die Politiker der Tatsache Rechnung tragen, dass Opfer von Menschenhandel häufig dazu gebracht würden, „andere Straftaten zu begehen“.
SPD-Justizministerin Stefanie Hubig teilte dazu mit: „Menschenhandel ist brutale Ausbeutung. Auch Deutschland ist Tatort. In Bordellen, in Nagelstudios, auf dem Bau oder im Schlachthof: Die moderne Sklaverei findet an vielen Orten statt.“ Und weiter: „Sexuelle Ausbeutung ist besonders erniedrigend und richtet sich in den allermeisten Fällen gegen Frauen und Mädchen. Wir wollen Frauen und Mädchen insgesamt besser vor Gewalt schützen.“
Die vom Kabinett gebilligte Vorlage muss nun noch Bundestag und Bundesrat passieren, bevor sie als Gesetz in Kraft treten kann.