Kurhessische Kirche verbeamtet neue Pfarrer ab 2029 nicht mehr

Als erste Landeskirche in Deutschland wird die kurhessische Landeskirche Pfarrer künftig nur noch privatrechtlich anstellen. Die Landessynode hat eine Reform der Dienstverhältnisse beschlossen.
Ein evangelischer Pastor hält einen Abendmahlskelch

Ab 2029 werden neue Pfarrer in der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck (EKKW) ausschließlich privatrechtlich angestellt, statt im öffentlich-rechtlichen Dienst zu stehen. Das hat die Landessynode bei ihrer Frühjahrstagung am Freitagabend als erste Landeskirche in Deutschland mehrheitlich beschlossen. In der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) wird derzeit allgemein diskutiert, ob Pfarrerinnen und Pfarrer weiterhin Beamte sein sollen.

Ziel der kurhessischen Landeskirche sei es, Hierarchien und Statusunterschiede zwischen allen Mitarbeitenden im Verkündigungsdienst abzubauen, erläuterte Prälat Burkhard zur Nieden. Voraussetzung für die Umstellung sei, dass die arbeitsrechtlichen Regelungen bis dahin vorlägen. Am gemeinsamen Rechtsrahmen, den die EKD entwickelt, arbeite die EKKW mit.

Langfristige finanzielle Folgen sind zentrales Argument

Ein zentrales Argument für den Systemwechsel der kurhessischen Landeskirche seien die langfristigen finanziellen Folgen öffentlich-rechtlicher Dienstverhältnisse. Diese bänden die Landeskirche häufig über 60 bis 70 Jahre an Versorgungs- und Beihilfeverpflichtungen, erläuterte Vizepräsidentin Katharina Apel. Sie sagte: „Mit jedem neuen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis verlagern wir finanzielle Verpflichtungen in die Zukunft.“

epd
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