Der Oberste Gerichtshof Finnlands hat die frühere Innenministerin Päivi Räsänen und den lutherischen Bischof Juhana Pohjola wegen „Hassrede“ verurteilt.
Ursache für das Urteil ist eine kirchliche Broschüre aus dem Jahr 2004 zur Sexualethik. Das Gericht entschied mit drei zu zwei Stimmen knapp. Es räumte ein: Gewaltaufrufe oder persönliche Beleidigungen enthielt die Schrift nicht. Der Grund für die Verurteilung: Die Broschüre blieb online zugänglich.
Gleichzeitig sprach das Gericht Räsänen frei. Ein Tweet von 2019, in dem sie einen Bibelvers zitiert hatte, falle unter die Meinungs- und Religionsfreiheit, urteilten die Richter.
Reinhardt Schink, Vorstandsmitglied der Deutschen Evangelischen Allianz (EAD), nennt das Urteil „nicht nachvollziehbar“ und „gefährlich“. Er sieht einen Widerspruch: Ein spontaner Tweet gelte als geschützt. Eine ausgearbeitete theologische Schrift solle strafbar sein. Das, so schreibt Schink in einem Kommentar, stelle kirchliche Texte, Bildungsarbeit und Positionspapiere unter Generalverdacht.
„Zweierlei Maß“
Besonders schwer wiegt für Schink ein weiterer Punkt: Das Gericht stütze sein Urteil auf eine Strafnorm, die im Abschnitt „Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ steht. Damit entstehe der Eindruck, friedliche religiöse Meinungsäußerungen rückten in die Nähe schwerster Verbrechen. Das sei unverhältnismäßig.
Die EAD stellt eine weitere Frage: Gilt derselbe Maßstab auch für Äußerungen gegenüber Christen oder Lebensschützern? Demonstranten, die vor Gerichtsgebäuden mit Bannern gegen religiöse Überzeugungen aufmarschierten, würden nicht bestraft. Das Urteil messe mit zweierlei Maß und reiße neue gesellschaftliche Gräben auf, statt Frieden zu stiften.
Räsänen kündigte an, eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu prüfen. Die EAD unterstützt diesen Schritt. Schink macht deutlich: Es geht nicht um Sonderrechte für Christen. Es geht um das Grundrecht aller, Überzeugungen zu haben, zu äußern und öffentlich zu vertreten – auch wenn sie unbequem sind. Das Urteil sei kein rein finnisches Ereignis. Es sei ein Warnsignal für ganz Europa.
Schink schreibt zu dem Urteil: „Wer aus religiöser Überzeugung Positionen vertritt, die nicht kompatibel mit dem Zeitgeist sind, bewegt sich auf juristisch unsicherem Terrain. Das betrifft nicht nur Christen in Finnland, sondern berührt Grundfragen der Religions- und Meinungsfreiheit in ganz Europa.“