Unter dem Titel „Kinder und Kommerz – Das Geschäft mit Leihmutterschaft und Kinderwunsch“ veranstaltet die „Aktion Lebensrecht für Alle“ (ALfA) am 6. März einen Kongress in Berlin. Die Veranstaltung will medizinische, juristische und ethische Fragen rund um Leihmutterschaft kritisch diskutieren. Im Mittelpunkt stehen dabei die Perspektiven von betroffenen Frauen und Kindern sowie die wachsende internationale Reproduktionsindustrie.
ALfA ist ein bundesweit tätiger Verein, der sich nach eigenen Angaben für den Schutz des ungeborenen Lebens, für Frauen in Schwangerschaftskonflikten und für Familien in Not einsetzt.
Der Kongress findet einen Tag vor der Messe „Wish for a baby“ in Berlin statt. Die Messe richtet sich nach eigenen Angaben an „heterosexuelle Paare und alleinstehende Frauen, die Behandlungen wie IVF, ICSI, Leihmutterschaft oder eine Eizellspende in Betracht ziehen“ sowie an „schwule Paare und alleinstehende Männer, die sich mit Leihmutterschaft oder Adoption befassen“. Nach Angaben von ALfA gehe es auch darum, dass „ausländische Agenturen deutschen Kunden Leihmutterschaftsdienste vorstellen und Vorverträge vermitteln“. „Das ist eine Werbeplattform für Leihmutterschaftsverfahren“, erklärt ALfA-Bundesvorsitzende Cornelia Kaminski gegenüber PRO.
Leihmutterschaft: Was ist erlaubt, was nicht?
Leihmutterschaft ist in Deutschland verboten. Grundlage ist vor allem das Embryonenschutzgesetz. Demnach macht sich strafbar, wer eine künstliche Befruchtung oder Embryonenübertragung bei einer Frau vornimmt, die das Kind nach der Geburt dauerhaft an Dritte abgeben will. Medizinern drohen empfindliche Freiheits- oder Geldstrafen. Die Ersatzmutter selbst sowie die sogenannten Wunscheltern bleiben ausdrücklich straffrei. Zivilrechtlich gilt: Die Mutter eines Kindes ist nach § 1591 BGB die Frau, die es geboren hat. Diese Regelung führt insbesondere bei im Ausland durch Leihmutterschaft geborenen Kindern regelmäßig zu juristischen Streitereien.
Von Ethik bis Markt
Auf dem ALfA-Kongresses wird unter anderem die UN-Sonderberichterstatterin für Gewalt gegen Frauen, Reem Alsalem, über Leihmutterschaft als mögliche Form geschlechtsspezifischer Gewalt referieren. Internationale Rechtsfragen und Konflikte beleuchtet der Wiener Rechtsanwalt Felix Böllmann, während der Moraltheologe Peter Schallenberg die Grenzen moderner Reproduktionsmedizin auf der Veranstaltung thematisiert.
Auch die Betroffenen selbst rücken in den Fokus. Der Berliner Gynäkologe Jalid Sehouli wird medizinische Risiken für Leihmütter darstellen, die Kinder- und Jugendpsychiaterin Anna Kovacova psychische Folgen für Kinder. Zudem berichtet Olivia Maurel, die als Leihmutterschaftskind geboren wurde und heute international für deren Abschaffung eintritt, aus ihrem Leben. Der Mediziner und Ethikberater Kai Witzel analysiert Kommerzialisierung und industrielle Strukturen, während die Journalistin Birgit Kelle eine Bestandsaufnahme zur Leihmutterschaft in Deutschland vornimmt.
Was sagen die Parteien?
Die Frage der Leihmutterschaft gehört zu den ethisch und rechtlich umstrittensten Themen der Familienpolitik. Die juristische Fachzeitschrift für das gesamte Familienrecht (FamRZ) hat die Wahlprogramme der Parteien zur Bundestagswahl 2025 hinsichtlich der Leihmutterschaft unter die Lupe genommen. Demnach sprach sich allein die FDP beim Wahlkampf 2025 explizit für eine Änderung der bestehenden Regelungen aus. Die Liberalen wollen eine nicht-kommerzielle Leihmutterschaft unter klaren rechtlichen Rahmenbedingungen ermöglichen und verweisen dabei auf Selbstbestimmung und reproduktive Freiheit. Deutlich ablehnend positioniert sich einzig die AfD. In einem Leitantrag zum Wahlprogramm heißt es: „Bezahlte Leihmutterschaft ist eine Form von Kinderhandel. Dies lehnen wir ab.“ Keine Position zur Leihmutterschaft findet sich nach FamRZ-Angaben in den Wahlprogrammen der übrigen im Bundestag vertretenen Parteien.
Was könnte sich ändern?
Eine von der früheren Ampel-Regierung eingesetzte „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ stellt fest, dass das geltende Verbot der Leihmutterschaft in Deutschland zunehmend unter Druck gerät. Weil unter anderem das Verbot zur Verlagerung ins Ausland führe, erachtet die Kommission eine Legalisierung der „altruistischen“, also uneigennützigen, Leihmutterschaft als verfassungsrechtlich zulässig. Bedingung wäre, dass eine gesetzliche Grundlage mit Schutz der Leihmütter und des Kindeswohls geschaffen wird. Die Kommission plädiert für eine Neubewertung der Rechtslage, mit klarer Distanz zur Kommerzialisierung und einem starken Fokus auf Menschenwürde, Schutz vor Ausbeutung und Kindeswohl.
Kaminski fürchtete, dass das Europäische Elternschaftszertifikat (EPC) die Legalisierung der Leihmutterschaft durch die Hintertür ermöglicht. EPC sieht vor, dass Elternschaften aus allen EU-Ländern in jedem EU-Land anerkannt werden müssen, egal auf welche Weise das Kind entstanden ist.
Ein weiteres Einfallstor zur Aufweichung der bestehenden Gesetze sieht ALfA in einem Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zur Neufassung von § 232 StGB („Menschenhandel“). Laut der ALFA-Bundesvorsitzenden führe der Entwurf „Ausbeutung bei der Ausübung der Leihmutterschaft“ als neuen Tatbestand ein. Damit werde Leihmutterschaft als grundsätzlich erlaubte Tätigkeit vorausgesetzt, die nur in Einzelfällen „ausgenutzt“ würde. Kaminski : „Solche Formulierungen sind fatal, es gilt sie offenzulegen und dagegen vorzugehen.“