Zwischen Union und SPD gibt es Streit darüber, wie ein Passus im Koalitionsvertrag zum Thema Schwangerschaftsabbruch zu verstehen ist. Die SPD-Rechtspolitikerin Carmen Wegge sagte der „Welt“ vom Montag, sie verstehe es so, dass Abtreibung eine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse werden solle. „Dafür wäre es tatsächlich erforderlich, den Schwangerschaftsabbruch in der Frühphase zu legalisieren, weil rechtswidrige Eingriffe nicht über die Krankenkassen finanziert werden können.“ Die CDU-Rechtspolitikerin Elisabeth Winkelmeier-Becker widersprach vehement.
Im Koalitionsvertrag heißt es zu Schwangerschaftsabbrüchen: „Für Frauen in Konfliktsituationen wollen wir den Zugang zu medizinisch sicherer und wohnortnaher Versorgung ermöglichen. Wir erweitern dabei die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung über die heutigen Regelungen hinaus.“ Bisher zahlen die Kassen den mehrere hundert Euro teuren Eingriff nur bei medizinischer Indikation oder nach einer Vergewaltigung. Außerdem gibt es Möglichkeiten der Kostenübernahme für Frauen mit besonders geringem Einkommen.
Winkelmeier-Becker: 218 unverändert lassen
Die CDU-Abgeordnete Winkelmeier-Becker sagte dem „Focus“, in der Koalition sei vereinbart worden, den Strafrechtsparagrafen 218 unverändert zu lassen und das ungeborene Leben bestmöglich zu schützen. „Nichts anderes kann in die Abrede hineininterpretiert werden, die Kostenübernahme zu verbessern, die in vielen Fällen als Sozialleistung aus Steuermitteln beantragt werden kann.“ Infrage komme etwa eine Anpassung der Einkommensgrenzen, sagte Winkelmeier-Becker.
Die SPD-Rechtspolitikerin Carmen Wegge sprach sich dafür aus, das Thema noch einmal grundsätzlich zu diskutieren. In der vergangenen Wahlperiode war ein fraktionsübergreifender Gesetzentwurf für eine Legalisierung von Abtreibungen in der frühen Schwangerschaft nicht mehr zur Abstimmung gekommen. Der heutige Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) habe im Zuge der Debatte gesagt, dass er dazu bereit sei, nach der Bundestagswahl über eine Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs zu reden, sagte Wegge der „Welt“. „Daran werden wir ihn auch messen. Wir haben jetzt vier Jahre Zeit, ausführlich darüber zu diskutieren.“
Merz hatte in seiner Sommerpressekonferenz am Freitag zu dem Passus im Koalitionsvertrag zur Kostenübernahme gesagt: „Was im Koalitionsvertrag verabredet ist, soll kommen.“ Ob dabei eine Reform des Paragrafen 218 nötig sei, könne er „nicht abschließend beurteilen“, er vermute aber, dass dies nicht nötig sei.