Abgeordnete wollen bei Regeln für Pränataltests nicht locker lassen

Seit 2022 zahlen Krankenkassen vorgeburtliche Tests, die Auskunft über eine mögliche Trisomie des Babys geben. Die Diskussion über Regulierungen wegen ethischer Bedenken geht auch in der neuen Wahlperiode weiter.
Ein paar Tropfen Blut der Mutter: Mehr braucht es nicht, um die Wahrscheinlichkeiten für das Auftreten des Down-Syndroms bei Ungeborenen vorauszusagen

Eine Gruppe von Abgeordneten mehrerer Bundestagsfraktionen will sich auch in dieser Wahlperiode für eine stärkere Regulierung vorgeburtlicher Trisomietests einsetzen. „Unser zentrales Anliegen ist es dabei, durch gesetzliche Regelungen sicherzustellen, dass pränatale Screenings nicht zum Standard der Schwangerenvorsorge werden“, heißt es in einer am Donnerstag von der Grünen-Abgeordneten Corinna Rüffer verbreiteten Mitteilung.

Demnach gehören der Arbeitsgruppe noch acht andere Abgeordnete von Union, SPD und Linken an, darunter Michael Brand (CDU), Sören Pellmann (Linke), Dagmar Schmidt (SPD) und Emmi Zeulner (CSU). Sie hatten sich bereits in der Vergangenheit für eine stärkere Regulierung der Tests ausgesprochen, die anhand des Bluts der Mutter Auskunft über die Möglichkeit einer Trisomie beim ungeborenen Kind geben.

Früher war für eine Diagnose eine risikoreiche Fruchtwasseruntersuchung notwendig, was deutlich seltener zur Anwendung kam. Seit 2022 werden die Kosten für die Bluttests zudem von den Krankenkassen übernommen, was die Zahl der Anwendungen nochmals deutlich gesteigert hat. Nach Angaben der Abgeordnetengruppe wird inzwischen bei mehr als jeder dritten Schwangerschaft der Bluttest angewendet.

Aus dieser Zunahme und der Entwicklung immer neuer genetischer Tests ergebe sich eine Vielzahl ethischer Fragen, „denen wir uns als Gesellschaft dringend stellen müssen“, erklärte die Abgeordnetengruppe. Gemeinsam mit Fachleuten und Betroffenen wolle man „gesetzliche Veränderungen auf den Weg bringen, die eine auf Selektion ausgerichtete Pränataldiagnostik wirksam begrenzen“.

epd
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