Die Glaubensgemeinschaft „Zwölf Stämme“ darf keine eigene Schule betreiben. Das hat nun ein Gericht in Augsburg bestätigt. Grund dafür sind aber nicht die Prügelvorwürfe – sondern Lehrermangel.
Von PRO
Foto: Screenshot Zwölf Stämme HP
Im September nahm die Polizei ihnen die Kinder weg – nun verbietet ein Gericht den Zwölf Stämmen endgültig das Betreiben einer Schule
Seit 2006 betrieb die Sekte laut Informationen der Deutschen Presse-Agentur (dpa) eine sogenannte Ergänzungsschule. Im Sommer des vergangenen Jahres entzog das bayerische Kultusministerium der Gruppe die Genehmigung für die Lehranstalt. Die Zwölf Stämme stellten einen neuen Antrag. Das Verwaltungsgericht Augsburg entschied nun, dass das Verbot rechtmäßig war. Die Schule beschäftigte keine qualifizierten Lehrer.
Laut Spiegel Online unterrichtete die sich selbst als christlich bezeichnende Gemeinschaft auf einem Landgut in Nordschwaben rund 20 Grund- und Hauptschüler. Aussteiger berichteten von körperlichen Züchtigungen der Kinder durch die Erwachsenen. Zudem sei dort weder Sexualkunde noch die Evolutionstheorie gelehrt worden.
Schläge und Verletzung der Schulpflicht
Die Schule war ursprünglich genehmigt worden, weil die Mitglieder der Zwöf Stämme ihre Kinder über Jahre hinweg der Schulpflicht entzogen und zu Hause unterrichtet hatten. Weil auch Zwangs- und Bußgeldbescheide ohne Folge blieben, ließen sich die Behörden auf den Kompromiss der Privatschule ein.
Im September des vergangenen Jahres hatten Polizeibeamte 40 Kinder wegen des Verdachts auf Misshandlung aus Familien geholt, die der Glaubensgemeinschaft in Bayern angehören. Sie wurden in Pflegefamilien untergebracht. Zwischenzeitlich hat die Oberstaatsanwaltschaft Ansbach die Ermittlungen zwar eingestellt. Ein familiengerichtliches Verfahren läuft aber noch. Es soll zeigen, ob die Eltern in der Lage sind, ihre Kinder im Einklang mit dem Rechtsstaat zu erziehen. (pro)
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