Der leitende Oberstaatsanwalt in Ansbach erklärte dem Bayerischen Rundfunk: „Die Ermittlungen haben ergeben, dass wir keine ganz konkreten Anhaltspunkte für konkrete Straftaten haben. Das heißt, wir haben viele Zeugen vernommen, die uns schon gewisse Hinweise geben konnten, aber bezüglich einer Konkretisierung einzelner Straftaten konnten sie keine Angaben machen und deswegen können wir nichts anderes machen, als diese Verfahren einzustellen.“
Weil es zunächst Hinweise auf körperliche Misshandlungen gab, hatten Polizeibeamte im September 40 Kinder aus Familien geholt, die der Glaubensgemeinschaft in Bayern angehören. Sie wurden in Pflegefamilien untergebracht. Die Zwölf Stämme stammen aus den USA und werden von Kritikern als Sekte bezeichnet. Auf ihrer Homepage nennen die Zwölf Stämme die Wegnahme der Kinder einen „Überfall“. Den Regierenden gehe es darum, die Glaubensgemeinschaft „auszurotten“. Außerdem sprechen sie sich gegen das deutsche Schulsystem und für Heimunterricht aus. Auch weil sie die Kinder unerlaubt zu Hause unterrichtet hatten, war die Gruppe in der Verhangenheit mit den Behörden aneinandergeraten.
Unabhängig von der neuen Entwicklung läuft laut Bayerischem Rundfunk das familiengerichtliche Verfahren gegen die Zwölf Stämme-Eltern am Amtsgericht Ansbach weiter. Dort soll ganz grundsätzlich festgestellt werden, ob die Eltern erziehungstauglich sind. Es droht der endgültige Entzug des Sorgerechts. Bis zum Abschluss dieses Verfahrens bleiben sieben Kinder aus der Glaubensgemeinschaft in Pflegefamilien. (pro)