Die Iranerin Sakineh Ashtiani ist nach knapp acht Jahren aus der Haft entlassen worden. Wegen Ehebruchs und Beihilfe zum Mord war sie 2006 erst zum Tod durch Steinigung, dann zum Tod durch den Strang verurteilt worden. Nach Protesten wurde das Urteil in eine Haftstrafe umgewandelt.
2006 wurde Ashtiani zum Tod durch den Strang verurteilt. Jetzt ist die Iranerin frei
Der Leiter der iranischen Menschenrechtskommission, Mohammed Dschawad Laridschani, erklärte, Sakineh Ashtiani habe wegen guter Führung bis auf Weiteres Hafturlaub erhalten. Juristenkreise in Teheran bezeichneten es als vorzeitige Freilassung, berichtet die Zeitung Die Zeit.
Nach einem Geständnis, das im iranischen Fernsehen ausgestrahlt wurde und aller Wahrscheinlichkeit nach unter Folter erzwungen wurde (pro berichtete), wurde die Frau zunächst zum Tod durch Steinigung verurteilt. Nach internationalen Protesten wurde das Urteil aber nicht vollstreckt. Anschließend wurde Asthiani erneut zum Tode verurteilt, diesmal durch den Strang. Sie soll dem Cousin ihres Mannes, mit dem sie eine Affäre hatte, bei der Ermordung ihres Ehemannes behilflich gewesen sein. Der Mann starb 2005 durch einen Stromstoß im Badezimmer.
Als die Familie des Opfers aber auf ihr islamisches Recht der „ausgleichenden Gerechtigkeit“ verzichtete, wandelten die Richter das Urteil in eine zehnjährige Haftstrafe um.
Die iranischen Behörden bestätigten eine vorzeitige Freilassung noch nicht. Nach Aussage der Menschenrechtskommission müsse Ashtiani aber wohl nicht wieder ins Gefängnis zurückkehren. Die Kinder der Frau hatten mehrere Gnadengesuche gestellt und die Familie des verstorbenen Mannes ausbezahlt. Wegen der weltweiten Proteste und weil der Fall international für Schlagzeilen gesorgt hatte, wolle der Iran den Fall vom Tisch haben, schreibt Die Zeit.
Bei PRO sind alle Artikel frei zugänglich und kostenlos - und das soll auch so bleiben. PRO finanziert sich durch freiwillige Spenden. Unterstützen Sie jetzt PRO mit Ihrer Spende.
Die Passionszeit bedeutet für viele Christen Verzicht auf bestimmte Speisen oder auch Gewohnheiten. Die einen streichen Schokolade aus dem Speiseplan, andere canceln ihr Netflix-Abo. Wir wollen gemeinsam mit Ihnen, liebe Leserinnen und Leser, in den sieben Wochen bis zum Osterfest auf unseren Kommentarbereich verzichten. Die Zeit wollen wir nutzen, um uns Gedanken darüber zu machen, wie wir gut miteinander diskutieren können: wertschätzend, fair, aber auch prägnant und klar. Wie finden Sie diesen Schritt? Schreiben Sie uns gerne eine Nachricht:
Um dir ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn du diesen Technologien zustimmst, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn du deine Zustimmung nicht erteilst oder zurückziehst, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.
Funktional
Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt.Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Externe Inhalte / Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.