Zwangsgeld für Stuttgarter Homeschooler

Ein Ehepaar aus Stuttgart muss vorraussichtlich 2.000 Euro Zwangsgeld zahlen, weil es seine beiden Kinder aus religiösen Gründen nicht in eine öffentliche Schule schickt. Die Eltern hatten zuletzt versucht, dieser Entscheidung durch einen Eilantrag zu entgehen. Diesen lehnte das Stuttgarter Verwaltungsgericht am Montag ab.

Von PRO

Vor wenigen Tagen verurteilte das Kasseler Landgericht die "Homeschooler" Jürgen und Rosemarie Dudek zu einer Geldstrafe. Nun trifft es die nächsten Eltern, die ihre Kinder aus Glaubensgründen nicht in die Schule schicken wollen. Schon seit 1996 verweigern mehrere Mitglieder der "Gemeinde Gottes" den staatlichen Schulbesuch, wie "Spiegel Online" berichtet. Zeitweise unterrichteten zwölf Familien der Gruppe ihre insgesamt 22 Kinder in Gemeinderäumlichkeiten.

Unterrichtsverbot für private Schule

Der Unterricht wurde zunächst geduldet. In diesem Jahr forderten die Behörden die Glaubensgemeinschaft auf, die erforderlichen Unterlagen für die Anerkennung einer Privatschule einzureichen. Im Juli sprach das Regierungspräsidium dann ein Unterrichtsverbot gegen die Einrichtung aus, "weil in ihr keine ausgebildeten Lehrer unterrichten und der Bildungsplan des Landes durch reinen Frontalunterricht nicht eingehalten werde", wie die Zeitung "Heilbronner Stimme" berichtet.

Anfang November forderte das Amt die Eltern auf, ihre Kinder an einer öffentlichen Schule oder an einer anerkannten Privatschule anzumelden und dafür zu sorgen, dass diese am Unterricht teilnehmen, ansonsten drohe ein Zwangsgeld in Höhe von 2.000 Euro. Mit einem Eilantrag hatten die Eltern zweier Kinder zuletzt versucht, die Entscheidung auszusetzen. Deren elf und zwölf Jahre alten Söhne hatten bis Juli die besagte "Private Christliche Schule der Gemeinde Gottes" besucht. Seit deren Schließung unterrichten die Eltern sie zu Hause.

Befreiung von Schulpflicht nur in "zwingenden Ausnahmefällen"

Zur Ablehnung des Antrages heißt es vom Verwaltungsgericht: Die Schulpflicht diene insbesondere der Durchsetzung des staatlichen Erziehungsauftrags. Es sei mit dem Elternrecht auf Mitbestimmung bei Erziehung und Bildung der Kinder und dem Grundrecht der Glaubensfreiheit vereinbar. Eine Befreiung von der Schulpflicht, die nur in besonders begründeten, zwingenden Ausnahmefällen möglich sei, komme hier nicht in Betracht.

Eine Befreiung von der Schulpflicht unter Ersetzung durch Heimunterricht sei nicht erlaubt. Auch die Ablehnung des Schulunterrichts wegen der Unterrichtsinhalte und Erziehungsziele könne kein Grund dafür sein, von der Schulpflicht zu befreien. Das gelte auch, wenn die Schulpflicht aus religiösen oder weltanschaulichen Gründe verneint  werde. Auch der Wunsch der Eltern, ihr Kind vor schädlichen Einflüssen bewahren zu wollen, habe daher keine rechtlichen Auswirkungen auf die grundsätzliche Schulpflicht.

Damit ist der Rechtsstreit um den Heimunterricht aber noch nicht beendet. Die "Heilbronner Stimme" berichtet, die Gemeinde habe in den Sommerferien ausgebildete Lehrer gefunden und einen neuen Antrag auf Anerkennung als Privatschule gestellt. Bis Ende des Jahres wolle das Regierungspräsidium darüber entscheiden. (pro)

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