Zum Sterben in die Schweiz

In Deutschland haben sie nichts Gutes zu erwarten. Deswegen engagieren sich Roger Kusch und seine Unterstützer in der Schweiz gegen ein Gesetz, das die Assistenz beim Suizid verbieten will. Der Welt-Autor Matthias Kamann hat sie begleitet kann aber nicht nachvollziehen, warum sie so etwas machen wollen.
Von PRO

Schon das Verbot „gewerbsmäßiger“ Suizid-Beihilfe werde den meisten Sterbehilfe-Aktivitäten den Garaus machen bilanziert die Zeitung Welt. Sehr kritisch werde es auch an den Stellen, wo Sizid-Assistenz bei Menschen geleistet werde, die körperlich nicht schwer krank sind. Welt-Redakteur Matthias Kamann sieht sich am Ende des Beitrags an einem Punkt, wo man sich den Argumenten nicht ganz entziehen und sie doch nicht nachvollziehen kann, warum die so etwas machen und fortsetzen wollen: „Es gibt bei den Sterbehilfe-Akteuren eine Beharrlichkeit, die sich dem Verstehen entzieht.“

Zum engsten Kreis Kuschs gehören der pensionierte Arzt Johann Friedrich Spittler und Ludwig A. Minelli, Generalsekretär des Schweizer Sterbehilfe-Vereins Dignitas. Spittler erstellt medizinische Gutachten für den von Kusch initiierten Verein Sterbehilfe Deutschland (StHD). 29 Mitglieder hätten im vergangenen Jahr um Beihilfe bei der Selbsttötung gebeten. Zum Sterben muss das deutsche Mitglied in die Schweiz kommen. Dort ist die Bereitstellung tödlicher Medikamente für einen bittenden Sterbewilligen erlaubt.

Hinter Gittern?

Kusch möchte Menschen auch nach der geplanten Gesetzesänderung noch beim Sterben helfen. Es gehe um eine individuelle Entscheidung, bei der jeder sein rechtliches Risiko absichern müsse. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat einen Gesetzentwurf zu dem Thema vorgelegt, wonach „gewerbsmäßige“ Suizid-Assistenz mit Gefängnis bestraft werden soll. Dem Koalitionspartner CDU/CSU geht diese Regelung aber nicht weit genug. Er möchte schon die „organisierte“ Assistenz der Helfer bestrafen. Eine Entscheidung vor der Bundestagswahl am 22. September ist ungewiss. Aus Minellis Sicht träfe das Gesetz vor allem die Beschäftigten.

Die Dignitas-Sektion in Deutschland sieht sich als Beratungsverein für ihre 2.700 Mitglieder. Den Mitgliedern steht eine Rechtsberatung zur Verfügung, die bei der Durchsetzung von Patientenverfügungen und anderen juristischen Fragen hilft. Auch Beratungsgespräche mit Mitgliedern über eine Suizid-Begleitung fänden statt. Aufgrund der Mitgliedsbeiträge des Vereins ist fraglich, ob dadurch schon eine „Gewerbsmäßigkeit“ gegeben ist. Minelli berichtet aus der praktischen Arbeit: „Wir signalisieren den Leuten: Suizid kann okay sein, und wenn du sterben willst, sind wir gern bereit, darüber zu reden.“ Es gehe viel um Ursachenforschung und darum, dabei zu helfen, eine Lebenskrise zu überwinden, was auch schon häufig gelungen sei.

Kommerzielles Handeln oder nicht?

Im Verein des früheren Hamburger Justizsenators Kusch werden laut Beschluss alle im Falle einer Suizid-Begleitung vom Mitglied gezahlten Beiträge an die Hinterbliebenen zurück gezahlt. Dabei gehe es darum, den Eindruck kommerziellen Handelns zu vermeiden. Der Neurologe Spittler dagegen erhält für seine Gutachten ein Honorar. „Natürlich werde ich mir möglicherweise überlegen müssen, ob das in der Form weitergehen kann“, zitiert die Zeitung die Welt Spittler. Für den selbstbestimmten Tod kämpft der 68-jährige Urologe Uwe Christian Arnold. Falls er bei den bisher 200 Fällen etwas erwirtschaftet habe, spende er einen Großteil des Geldes an Hospize. Viele würden ihm für seine Arbeit danken. „Was ich für richtig halte und worum ich gebeten werde“, werde er auch weiterhin tun. (pro)

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