Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat am Dienstag mehrere Regelungen des ZDF-Staatsvertrages für verfassungswidrig erklärt. Besonders der Anteil von Politikern im Verwaltungs- und Fernsehrat muss bis 2015 verringert werden.
Der staatliche Einfluss auf den ZDF ist zu groß, entschied das Bundesverfassungsgericht. Die Zahl der staatlichen Vertreter im Rat muss nun verringert werden
Derzeit machen 44 Prozent der 77 Mitglieder im Rat Politiker und „staatsnahe Personen“ aus. Das sei mit dem Grundgesetz nicht vereinbar, entschied das Gericht in Karlsruhe. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk dürfe nicht zum „Staatsfunk“ werden, sagte der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Ferdinand Kirchhof. Stattdessen müsse der Rundfunk die Meinungen der Gesellschaft „facettenreich widerspiegeln“.
Zu den Aufgaben des Fernsehrates gehört es, die ZDF-Angebote und die Programmthematisierung zu überwachen. Diese Aufgabe nimmt der Fernsehrat stellvertretend für die Gesellschaft wahr und soll dementsprechend auch die Meinungsvielfalt in Deutschland repräsentieren. Das Gericht entschied nun, dass die der Politik nahestehende Gruppe im Rat überrepräsentiert sei.
Bis zum 30. Juni 2015 müssen die Länder den Anteil der Personen, die dem Bereich Politik zuzurechnen sind, im Rat auf ein Drittel reduzieren. Dadurch werde verhindert, dass der Staat den öffentlich-rechtlichen Rundfunk für sich instrumentalisiere, sagte Kirchhof. Von den 14 Mitgliedern im Verwaltungsrat, dessen Aufgabe es ist, den Intendanten zu überwachen, sitzen derzeit sechs Personen aus Staat und Politik. Die Kürzung auf ein Drittel betrifft Angehörige von Parlament und Regierung, Beamte in Leitungsfunktionen und Mitglieder von politischen Parteien.
Urteil „stärkt die Unabhängigkeit“
Die anderen Gremienmitglieder vertreten unter anderem Kirchen, Gewerkschaften und Arbeitgeber. Diese Gruppen dürften keine Vertreter aus Parteien oder Regierungen in die Gremien schicken, entschieden die Richter weiterhin.
ZDF-Intendant Thomas Bellut begrüßte die Entscheidung des Gerichts. Sie stärke die Unabhängigkeit des ZDF. Auch der ZDF-Fernsehratschef Ruprecht Polenz ist zufrieden. Das Urteil gebe klare Hinweise, auch die Landesrundfunkgesetze der ARD-Anstalten zu überprüfen.
Die Bundesländer Rheinland-Pfalz und Hamburg hatten in Karlsruhe wegen eines Streits um den ehemaligen ZDF-Chefredakteur Nikolaus Brender gegen den ZDF-Staatsvertrag geklagt. Im Jahr 2009 hatten CDU-nahe Verwaltungsräte seinen Arbeitsvertrag nicht verlängert, obwohl sich der Intendant dafür ausgesprochen hatte. Brender warf ihnen vor, den Verwaltungsrat des Senders dominieren zu wollen.
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