Derzeit machen 44 Prozent der 77 Mitglieder im Rat Politiker und „staatsnahe Personen“ aus. Das sei mit dem Grundgesetz nicht vereinbar, entschied das Gericht in Karlsruhe. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk dürfe nicht zum „Staatsfunk“ werden, sagte der Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, Ferdinand Kirchhof. Stattdessen müsse der Rundfunk die Meinungen der Gesellschaft „facettenreich widerspiegeln“.
Zu den Aufgaben des Fernsehrates gehört es, die ZDF-Angebote und die Programmthematisierung zu überwachen. Diese Aufgabe nimmt der Fernsehrat stellvertretend für die Gesellschaft wahr und soll dementsprechend auch die Meinungsvielfalt in Deutschland repräsentieren. Das Gericht entschied nun, dass die der Politik nahestehende Gruppe im Rat überrepräsentiert sei.
Bis zum 30. Juni 2015 müssen die Länder den Anteil der Personen, die dem Bereich Politik zuzurechnen sind, im Rat auf ein Drittel reduzieren. Dadurch werde verhindert, dass der Staat den öffentlich-rechtlichen Rundfunk für sich instrumentalisiere, sagte Kirchhof. Von den 14 Mitgliedern im Verwaltungsrat, dessen Aufgabe es ist, den Intendanten zu überwachen, sitzen derzeit sechs Personen aus Staat und Politik. Die Kürzung auf ein Drittel betrifft Angehörige von Parlament und Regierung, Beamte in Leitungsfunktionen und Mitglieder von politischen Parteien.