Wolff: „Muslime müssen für Klarheit sorgen“

B e r l i n (PRO) - Die hessische Kultusministerin Karin Wolff (CDU) hat sich in einem Gastkommentar in der Tageszeitung "Die Welt" für eine verstärkte Vermittlung von Religion im Unterricht ausgesprochen. "Wertevermittlung kann nicht allein Aufgabe des Religionsunterrichts sein, sondern ist Aufgabe aller Fächer", so Wolff. Zudem fordert sie Muslime auf, Stellung zu beziehen zur Vereinbarkeit ihres Glaubens mit elementaren Werten des Grundgesetzes
Von PRO

Karin Wolff, Kultusministerin und stellvertretende Ministerpräsidentin des Landes Hessen, plädiert sehr grundsätzlich dafür, Schülern überhaupt die Möglichkeit zu geben, am Religionsunterricht teilzunehmen.

„Die Religionsfreiheit wird positiv als das Recht auf eine religiöse Überzeugung verstanden und negativ als das Recht, ohne Religion zu leben. Sie gilt auch für das Kind. Auch das Kind hat ein Recht auf Religion. Wer ihm eine religiöse Erziehung vorenthält mit der Begründung, man wolle einer freien Entscheidung nicht vorgreifen, tut in Wirklichkeit genau dies, er prägt einen Weg vor. Wie soll eine freie Entscheidung möglich sein, wenn das Kind Religion nie kennengelernt hat? Es muss religiöse Erfahrungen machen können, und zwar nicht mit einer Art ‚Kunstreligion‘, sondern mit einer bestimmten Religion, ihrem Glauben, ihren Lehren, ihrer Praxis. Nur dann kann es erkennen, ob Religion ihm etwas bedeutet und ob sie ihm Halt gibt“, so Wolff.

Muslime müssen Antworten geben

Die Kultusministerin fordert in ihrem „Welt“-Gastkommentar zudem die Muslime in Deutschland auf, die Voraussetzungen für einen islamischen Religionsunterricht an deutschen Schulen zu schaffen. Sie habe Zweifel daran, dass das in unserem Kulturkreis entwickelte Modell dazu geeignet ist, einen entsprechenden Unterricht in der Schule anzubieten. „Einmal setzt dieses Modell nach Artikel 7 des Grundgesetzes voraus, dass die religiöse Gemeinschaft eine entsprechende Organisation aufweist, die legitimiert ist, für sie zu sprechen. Eine solche Organisation gibt es jedoch im Islam nicht. Hier sind die Muslime gefordert, die Voraussetzungen zu schaffen“, schreibt Wolff zur Begründung.

„Zweitens – und da wird es noch schwieriger: An einer staatlichen Schule dürfen auch im Religionsunterricht keine Lehren vertreten oder verbreitet werden, die im Gegensatz zu den elementaren Werten des Grundgesetzes stehen, also der Menschenwürde, der Persönlichkeitsrechte, der Freiheit, der Gleichheit, insbesondere der Gleichberechtigung der Frau.“ Muslime müssten in Bezug auf diese Lehren für Klarheit sorgen.

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