Witze über Papst können Kündigungsgrund sein

Einrichtungen der katholischen Kirche dürfen Angestellten fristlos und ohne vorherige Abmahnung kündigen, wenn sie den Papst beleidigen. Das hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg in einem am Montag bekanntgewordenen Urteil entschieden.
Von PRO

In dem konkreten Fall ging es um einen Krankenpfleger in einem von der Caritas getragenen Krankenhaus im Bodenseekreis. Der Mann hatte im Internet unter einem Pseudonym den Papst diffamierende, von ihm selbst als Satire bezeichnete Texte veröffentlicht.

Nach Bekanntwerden der Autorenschaft hatte der Arbeitgeber eine fristlose, verhaltensbedingte Kündigung angedroht. Die beiden Parteien haben letztlich  aber einen Aufhebungsvertrag geschlossen. Die Stuttgarter Richter hoben mit dem Urteil vom 21. Oktober eine gegenteilige Entscheidung des Sozialgerichts Konstanz auf. Gleichzeitig entschieden sie, dass eine Kündigung durch den Arbeitgeber rechtens gewesen wäre.

Katholische Kirche angegriffen

Auch außerdienstlich habe sich der Kläger so zu verhalten, dass kein Widerspruch zu den Grundsätzen des kirchlichen Arbeitgebers entstehe, hieß es in der Mitteilung. Mit "polemischen und auf niedrigem Niveau angesiedelten Äußerungen" gegen den Papst als
Oberhaupt der katholischen Kirche habe der Kläger die katholische Kirche selbst angegriffen und seine Loyalität nachhaltig verletzt. Die Verwendung eines Pseudonyms ändere daran nichts, da der Kläger als Autor identifizierbar gewesen sei. (pro/dpa)

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