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Wirtin darf Bibelvers weiterhin aufhängen

In Berlin darf die Betreiberin eines Schnellimbisses weiterhin einen Bibelvers aufhängen, der sich gegen Homosexualität richtet. Die Staatsanwaltschaft ist zu der Erkenntnis gekommen, dass die Meinungsfreiheit das zulässt.
Von Norbert Schäfer
Die Betreiberin eines koreanischen Schnellrestaurants (Symbolbild) in Berlin darf in ihrem Geschäft weiterhin Bibelverse aushängen

Foto: Henry & Co. on Unsplash

Die Betreiberin eines koreanischen Schnellrestaurants (Symbolbild) in Berlin darf in ihrem Geschäft weiterhin Bibelverse aushängen

Eine christliche Betreiberin eines Schnellrestaurants in Berlin Schöneberg darf in ihrem Geschäft weiterhin einen Bibelvers aushängen, auch wenn dieser Homosexualität verurteilt. Die Meinungs- und Religionsfreiheit erlaube das, so die Staatsanwaltschaft. Einem Bericht des Tagesspiegel vom Mittwoch zufolge hat die Staatsanwaltschaft ein entsprechendes Ermittlungsverfahren eingestellt. Gegen die Betreiberin, die Christin Park Young-Ai, waren demnach im Sommer Ermittlungen wegen des Verdachts auf Volksverhetzung eingeleitet worden, die unter anderem eine Hausdurchsuchung in dem Imbiss nach sich gezogen hatte.

Die aus Korea stammende Betreiberin hatte unter anderem den Vers „Und einem Mann sollst Du nicht beiliegen, wie man einem Weib beiliegt; Greul ist dies.“ (3. Mose 18, 22) in ihrem Imbiss in einem bekannten Schwulenviertel der Hauptstadt ausgehängt und Passagen darin besonders hervorgehoben. Damit, so argumentierte die Staatsanwaltschaft, habe sich die Beschuldigte die entsprechenden Passagen zu eigen gemacht und so billigend in Kauf genommen, „dass das Bibelzitat geeignet ist, Hass und Gewalt gegen schwule Männer hervorzurufen oder zu verstärken“.

Hausdurchsuchung war rechtswidrig

Im Zuge der Ermittlungen, so berichtet der Tagesspiegel unter dem Titel „Justiz hält homophobe Bibelverse für legal“, sei die Staatsanwaltschaft jedoch zu dem Ergebnis gelangt, „dass unter Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Meinungs- und Religionsfreiheit keine Straftat vorlag“. Dem Bericht der Zeitung zufolge hat das Landgericht die Hausdurchsuchung für rechtswidrig erklärt, die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt.

Im Sommer hatte die Betreiberin des Restaurants gegenüber der Zeitung erklärt, dass in der Bibel stehe, dass Homosexualität Sünde sei und gegen den Plan Gottes. Bei der Bedienung der Gäste habe die Wirtin aber keine Unterschiede gemacht.

Die Angelegenheit um den Bibelvers in dem Schnellrestaurant hatte die Gemüter in der Hauptstadt erregt. Im Juli hatte die B.Z. unter dem Titel „Die Schande von Schöneberg! Wirtin will Schwule mit Bibelvers bekehren“ berichtet. Auch katholisch.de und die evangelische Nachrichtenagentur Idea hatten die Angelegenheit aufgegriffen und berichtet. Eine Onlinepetition auf Change.org, die sich für die Einstellung des Ermittlungsverfahrens einsetzte, hatte allerdings nur wenige Unterstützer gefunden. Der Lesben- und Schwulenverband hatte verschiedenen Medienberichten zufolge von der Betreiberin gefordert, die „herabwürdigende Botschaft“ abzuhängen.

Von: Norbert Schäfer

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