Widerstand gegen Leichenhandel

Der Künstler Gunter von Hagens will ab Anfang November Leichenteile in einem Online-Shop verkaufen. Vertreter der christlichen Kirchen haben das scharf kritisiert. Der Landesbischof von Baden Ulrich Fischer wertet es als Verletzung der Menschenwürde. In der Schweiz würde dies strafrechtlich verfolgt werden, sagte der Medizinhistoriker Christoph Mörgeli gegenüber der "Basler Zeitung".
Von PRO

Wer den Internetauftritt von von Hagens‘ Firma "Gubener Plastinate GmbH" (benannt nach dem Ort im Brandenburgischen) besucht, stößt auf das Schaufenster einer schockierenden Produktpalette. Zum Beispiel erblickt der Besucher dort so genannte "Scheibenplastinate", Scheiben von menschlichen Körpern. Schon für 115,43 Euro lassen sich Körperscheiben von Arm, Hand oder Fingern erwerben. Auch gibt es vollständige Körperteile wie Köpfe, Arme und innere Organe. Den Höhepunkt der gruseligen Produktpalette stellen jedoch ganze menschliche Körper dar, die in voller Lebensgröße ab 70.000 Euro zu haben sind. Besonders schockierend sind die unter "Lifestyle" verkaufte Ketten, Ohrringe und Armbänder aus Körperteilen von Tieren, wie zum Beispiel Giraffenschwanzscheiben.

Der geplante Online-Handel stößt bei evangelischen und katholischen Bischöfen auf Ablehnung. Erzbischof Robert Zollitsch bezeichnet das Vorhaben von Hagens‘ als "Leichenfledderei und Spektakel unter dem Deckmantel der medizinischen Aufklärung". Weil die Menschenwürde auch über den Tod hinaus unantastbar sei, dürfe der menschliche Leib nicht zu einem Ersatzteillager degradiert werden. Zollitsch wertet den Online-Leichenhandel als Tabubruch gegen die im christlichen Glauben begründete Achtung vor dem Toten, teilte die Erzdiözese Freiburg mit.

Gemeinsam rufen Zollitsch und der Landesbischof von Baden, Ulrich Fischer, die Politik dazu auf, den Handel mit Leichenteilen zu verhindern, wie es bereits in anderen Ländern der Fall ist. Dort sei, wie die Freiburger Diözese zitiert, die Präparierung von Leichen nur mit der nachweislichen Zustimmung der Verstorbenen erlaubt. Deutschland dürfe keine Drehscheibe des Leichenhandels werden.

Von Hagens und seine Kundschaft würden in der Schweiz nach der Aussage des Medizinhistorikers Christoph Mörgeli von der Universität Zürich "jedenfalls strafrechtlich verfolgt." Dort gebe es laut Mörgeli ein Handelsverbot für Leichen. Selbst die Verwendung von Leichen zu Forschungs- oder Ausbildungszwecken bedürfe des klaren Einverständnisses der Verstorben sowie des zweifelsfreien Nachweises über die Herkunft. Mörgeli erwartet, dass die deutsche Justiz bezüglich der Geschäfte von Hagens‘ aktiv werde. Von Hagens selbst war für Anfragen des Christlichen Medienmagazins pro nicht erreichbar. (pro)

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