Widerstand gegen die Forschung an embryonalen Stammzellen

B e r l i n (PRO) - Die Bundestagsabgeordnete Julia Klöckner (CDU) hat sich erneut gegen weitere Zugeständnisse für die Forschung an embryonalen Stammzellen ausgesprochen. "Die Wissenschaftsfreiheit und Wissenschaftsneugier stoßen hier an ethische Grenzen", so die Politikerin in der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung".
Von PRO

Julia Klöckner ist die Initiatorin einer „Stammzell-AG“, in der sich Unionsabgeordnete zusammengeschlossen haben, die gegen eine Änderung des Stichtages im Embryonenschutzgesetz plädieren. Bislang wird Forschern in Deutschland nur die Arbeit mit Stammzellen erlaubt, die vor dem Stichtag 1. Januar 2002 gewonnen wurden. Dies wird im Stammzellgesetz geregelt, das am 1. Juli 2002 in Kraft trat. Wissenschaftler beklagen jedoch, dass ihnen damit lediglich „veraltete und verunreinigte Stammzellen“ zur Verfügung stünden und fordern eine Lockerung des Gesetzes.

Im Sommer dieses Jahres sprach sich der Nationale Ethikrat – seit August Deutscher Ethikrat –  mit 14 zu zehn Stimmen für eine Liberalisierung des Stammzellgesetzes aus. Derzeit befasst sich der Bundestag mit der Frage, ob es tatsächlich zu einer Lockerung kommen sollte.

Gegen eine Verschiebung des Stichtages, die unter anderen von Bundesforschungsministerin Anette Schavan (CDU) befürwortet wird, spricht sich die CDU-Politikern Julia Klöckner aus. „Wer die Einfuhr und Verwendung von Stammzellen freigibt, obwohl er weiß, dass diese durch die Zerstörung menschlicher Embryonen gewonnen wurden, achtet die menschliche Würde geringer als die Interessen, die mit der Forschung an embryonalen Stammzellen verbunden sind“, schreibt die Politikerin in einem Gastkommentar in der „F.A.Z.“ Nicht die Forschung an embryonalen Stammzellen sei ethisch bedenklich, sondern „dass zu ihrer Herstellung die Tötung menschlicher Embryonen erforderlich ist“. Den Stichtag zu verschieben bedeute, ihn abzuschaffen.

Klöckner plädiert daher dafür, die „ethisch unproblematische“ Forschung an adulten Stammzellen zu fördern. „Die Forschung an adulten Stammzellen bringt fast jede Woche neue und durch klinische Studien belegte Therapien“, schreibt Julia Klöckner. Gegenüber dem „Sonntagsblatt Bayern“ hatte die Politikerin Ende September betont: „Ich halte es für falsch, wie hier mit Heilsversprechen gearbeitet wird. Nicht jeder Zweck heiligt alle Mittel: Für embryonale Stammzellforschung müssen embryonale Stammzellen zunächst gewonnen werden, das heißt, Embryonen müssen getötet werden. Es gibt aber noch immer keine einzige ernst zu nehmende Therapie, die mit embryonalen Stammzellen möglich wäre. Außerhalb des Embryos wirken diese Zellen wie Tumorzellen – eine Therapie ist schon deswegen nicht absehbar. Wir sollten stattdessen die Forschung mit adulten Stammzellen weiter fördern.“

Evangelische Allianz: „Folgenreicher Fehler“

Zu der Debatte hat auch die Deutsche Evangelische Allianz eine Stellungnahme veröffentlicht und sich gegen eine Änderung ausgesprochen. „Die Verabschiedung des Stammzellgesetzes im Jahr 2002 war ein tiefer Eingriff in den bis dahin hervorragenden Embryonenschutz in Deutschland. Während bis dahin generell zu Recht jede Form der uneigennützigen Forschung an Embryonen verboten war, wurde jetzt in gewissem Umfang die Tötung von Embryonen für Forschungszwecke hingenommen“, so die Evangelische Allianz. „Zwar blieb die Tötung in Deutschland verboten, aber aus solchen Handlungen im Ausland durften deutsche Forscher Nutzen ziehen, wenn die Tötungshandlung schon vor dem 01.01.2002 geschehen war.“

Die Bundesregierung habe den Standpunkt vertreten, dass dieses Gesetz in der Lage sei, „die Menschenwürde und das Recht auf Leben zu schützen und zugleich die Freiheit der Forschung zu gewährleisten“. Nach Auffassung der Allianz sei dies „ein folgenreicher Fehler“ gewesen. „Die jetzt stattfindende Debatte um die Änderung des Stichtags zeigt, dass solche Kompromisse weder die Menschenwürde schützen noch das Recht auf Leben. Weil das Verbot von Tötungshandlungen keine Kompromisse erlaubt, lehnen wir mit dem gültigen Embryonenschutzgesetz die Tötung von Embryonen, ungeborenen Kindern, ab.“

Die Allianz appellierte zudem an die Kirchen in Deutschland, sich ohne Einschränkungen zum Embryonenschutzgesetz zu stellen und einer „weiteren Auflösung des Embryonenschutzes durch eine Änderung des Stammzellgesetzes energisch zu widerstehen“.

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