„Wert Urteile“: Kongress über Werte Europas

K a r l s r u h e (PRO) – Wissenschaftler, Juristen und Politiker aus Europa und den USA diskutieren in der kommenden Woche auf dem Kongress „Wert Urteile – Judging Values“ in Karlsruhe über die Kernfrage der europäischen Identitätsdebatte: Inwieweit teilen die Länder und Gesellschaften Europas die gleichen Werte? Schwerpunkt des Kongresses ist die Beurteilung der Werte-Fragen aus juristischer Sicht.
Von PRO

Vereinfachend, so die Veranstalter, stünden bislang drei Wege zur Verfügung, um die Frage zu beantworten, wie weit die europäischen Gemeinsamkeiten bei Werten reichen: „Die philosophische Argumentation kann die Logik und Struktur von Wertsystemen darstellen und ihre Grundlagen kritisieren; eine historische Analyse die für die Länder Europas maßgeblichen geistigen Bewegungen nachzeichnen. Einen dritten Ansatz bietet die demographische Untersuchung, welche Wertvorstellungen in den einzelnen Gesellschaften tatsächlich vertreten werden.“

Gleiche Werte in Europa?

Dabei lasse sich die Kernfrage der europäischen Identitätsdebatte – „Inwieweit teilen die Länder und Gesellschaften Europas die gleichen Werte?“ – bisher nicht befriedigend beantworten. Zwar herrsche weite Übereinstimmung über die Gemeinsamkeiten wie ein freiheitliches Menschenbild, die Hochachtung der Menschenwürde und die Anerkennung politisch-demokratischer Mitwirkungsrechte, die alle europäischen Gesellschaften prägen. Jedoch seien etwa bei der konkreten Abwägung zwischen der Menschenwürde und dem Schutz des menschlichen Lebens erheblich geringere Übereinstimmungen zu beobachten. „Solche Unterschiede zeigen sich etwa in Gerichtsurteilen über die Sterbehilfe, die in den Niederlanden fundamental anders gesehen wird als zum Beispiel in Italien.“

Werte und Rechtsprechung

Dieser und weiteren Fragen der Rechtssprechung wollen sich die Experten und Politiker stellen. Ausgangspunkt sei daher die Frage, welche Gewichtungen die Rechtsprechung der einzelnen Länder faktisch den Werten gibt, insbesondere in den Urteilen der höchsten Gerichte eines Landes. Beispiele sind etwa unterschiedliche Rechtsurteile über Sterbehilfe, Schwangerschaftsabbruch oder die Duldung von Symbolen für religiöse oder kulturelle Grundeinstellungen in der Öffentlichkeit.

„Werte bilden die Basis einer Kultur. Werte sind mit anderen Erscheinungsformen der Kultur – etwa Religion, politische Organisation, künstlerische Äußerungen – eng verbunden. Das Konzept des Kongresses setzt deshalb voraus, dass auch die Rechtsprechung, soweit sie den Streit um Werte zum Inhalt hat und sich nicht in der mechanischen Anwendung von Regelungen erschöpft, eine kulturelle Dimension besitzt: Die Justiz eines Landes muss in existentiellen Grenzfällen ihre Argumente aus der Wertebasis entwickeln, die von der jeweiligen Gesellschaft für maßgeblich gehalten wird. Gleichzeitig können ihre Urteile das Wertverständnis der Gesellschaft entscheidend mit prägen und damit kulturelle Veränderungen auslösen.“

Referenten des Kongresses sind überwiegend Rechtswissenschaftler aus Europa, aber auch Kulturwissenschaftler, Bioethiker, Religionsexperten. Eröffnet wird der Kongress, der vom 9. bis 11. Mai in Karlsruhe stattfindet, vom Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier,
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries und dem stellvertretenden Ministerpräsident des Landes Baden-Württemberg, Ulrich Goll.

Weitere Informationen: www.werturteile.de

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