Werberat: Wenig Beschwerden wegen Verletzung religiöser Gefühle

Der Deutsche Werberat hat anlässlich seines 40-jährigen Bestehens eine Bilanz seiner Arbeit gezogen. In den vergangenen zehn Jahren gab es bei ihm 111 Beschwerden aufgrund verletzter religiöser Gefühle. Dieses Beschwerdemotiv war jedoch stets nur ein Randphänomen.
Von PRO

Nur einmal in den letzten zehn Jahren hat der Rat eine öffentliche Rüge wegen Verletzung religiöser Gefühle erteilt. Das war im Jahr 2003: Eine Destillerie hatte für ein alkoholisches Produkt mit dem Titel "Das Vaterunser des Gräf’s Pflümli" geworben. Zur Begründung erklärt der Sprecher des Deutschen Werberates, Volker Nickel, auf Anfrage von pro: "Das Vaterunser ist das bekannteste Gebet des Christentums. Diesen Bekanntheitsgrad für die Vermarktung eines alkoholischen Getränks in dieser Form zu benutzen, hat nachvollziehbar religiöse Empfindungen von Beschwerdeführern verletzt." Eine öffentliche Rüge spreche der Werberat laut Nickel nur dann aus, wenn ein Unternehmen trotz der Beanstandung die betroffene Werbeaktivität nicht ändert oder einstellt. "Das geschieht äußerst selten – pro Jahr bei durchschnittlich vier Prozent der vom Werberat beanstandeten Markt-Kommunikation", erläutert Nickel.

Beschwerdemotiv "Verletzung religiöser Gefühle" nur Randphänomen

In 81 der 111 Fälle von unterstellter Verletzung religiöser Gefühle fand das Gremium keine Beanstandung, in 22 wurde die Werbung gestoppt. In weiteren fünf Fällen sah sich das Gremium nicht zuständig, weil es um keine Wirtschaftswerbung ging. Zwei Beschwerden wegen Verletzung religiöser Gefühle leitete der Werberat in den vergangenen zehn Jahren wegen eines vermuteten Rechtsverstoßes an die zuständige Instanz weiter. Im Jahr 2004 hatte ein Anzeigenblatt in einer redaktionellen Überschrift die Wendung "…ein Scharfes Fest" in Bezug auf ein religiöses Fest benutzt. "Der Werberat ist aber nicht für Redaktionelles zuständig und empfahl dem Beschwerdeführer, sich gegebenenfalls an den Presserat zu wenden", erklärt der Sprecher des Werberates. In den vergangenen zehn Jahren, also dem Zeitraum von 2003 bis zum ersten Halbjahr 2012, wurden rund 2.500 Werbeaktivitäten beim Werberat gemeldet.

Das Beschwerdemotiv "Verletzung religiöser Gefühle" war laut Nickel "immer ein Randphänomen. Gegenwärtig sieht es – bei ohnehin geringer Fallzahl – nach weiterer Abnahme aus. Die Unternehmen wissen offensichtlich, dass sie leicht ins Abseits geraten können, wenn sie dort die rote Linie überschreiten." Das zentrale Beschwerdemotiv sei, dass die Werbung frauendiskriminierend sei.

"Nicht alles, was legal ist, ist auch legitim"

Der Werberat setzt sich aus 13 Personen aus werbenden Unternehmen, Agenturen und Medien zusammen. Er ziehe die rote Linie bei der Beurteilung von Werbung über die selbstverständliche Rechtstreue hinaus, erläutert der Vorsitzende des Gremiums, Hans-Henning Wiegmann. "Nicht alles, was legal ist, ist auch legitim." Wenn Werbung die Selbstachtung von Menschen beschädige, Kinder oder Jugendliche unerwünscht bedränge, Gewalt als zulässiges Mittel darstelle oder religiöse Empfindungen verletze, sei die Grenze überschritten. Der Werberat biete sich den Bürgern auch als Beschwerdestelle für unerwünschte Inhalte von digital verbreiteter Werbung an.

In den vergangenen 40 Jahren bearbeitete das Gremium rund 17.800 Beschwerden aus der Bevölkerung über circa 7.750 Werbeaktivitäten. Bei etwa einem Drittel erwirkten die Proteste mit Hilfe des Werberats den Rückzug oder die Änderung der Werbung. "Diese hohe Erfolgsquote bescheinigt den Bürgern ausgeprägte Kompetenz als Werbekritiker", schreibt das Gremium in seinem Bericht. (pro)

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