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Wer katholisch sein will, muss zahlen

Wer Mitglied der Volkskirche sein will, muss Steuern zahlen. Das hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg am Dienstag entschieden und damit dem Kirchenrechtler Hartmut Zapp einen Strich durch die Rechnung gemacht. Der hatte 2007 seinen Austritt aus der Kirche erklärt – allerdings nur in finanzieller Hinsicht.

Von PRO

Foto: Eric Caballero (flickr)

Die Geschichte von dem freundlichen älteren Herrn, der im Alleingang das deutsche Kirchensteuersystem aus den Angeln heben will – so nennt die "Süddeutsche Zeitung" (SZ) den Hergang des Streits, den Hartmut Zapp vor drei Jahren mit dem Erzbistum Freiburg begann. Im Juli erklärte der damals 70-Jährige beim Standesamt Staufen seinen Austritt aus der katholischen Kirche – allerdings nur aus der Körperschaft des öffentlichen Rechts, nicht aus der Glaubensgemeinschaft, das sollte im Antrag stehen. Was der Kirchenrechtler Zapp damals tat, erscheint fast revolutionär: katholisch wollte er bleiben, sich die Kirchensteuer aber sparen.

Das Ende einer Kirchenrevolution

Das Erzbistum Freiburg wollte sich das nicht bieten lassen, zog vor das Freiburger Verwaltungsgericht und verlor. Am Dienstag ist die Geschichte von Zapps kleiner Kirchenrevolution dennoch zu Ende gegangen. In zweiter Instanz entschied der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof gegen die Trennung von Körperschaft und Glaubensgemeinschaft. Wer aus einer Kirche austritt, könne seine Austrittserklärung nicht auf den staatlichen Rechtskreis beschränken, teilte das Gericht mit. Ein "modifizierter Kirchenaustritt" wie bei Zapp sei ungültig. Austreten könne man nur ganz, oder gar nicht, so das Fazit der Richter. Ob die Kirchen eine Kirchenmitgliedschaft ohne Kirchensteuerpflicht künftig zuließen, sei ihnen überlassen. So lange sie aber von ihrem Recht auf Steuererhebung für alle Mitglieder Gebrauch machten, so lange verpflichte sich jedes Mitglied zum Zahlen.

"Dann bleibt nur noch der Gang nach Rom", soll Zapp gesagt haben, nachdem seine Niederlage klar war. Wie der Vatikan in dieser Sache entscheiden wird, dürfte noch spannend werden, heißt es in der SZ. Auch in Rom gebe es Kritik am deutschen Verhältnis von Staat und Kirche. Vor allem aber ist das System Kirchensteuer lukrativ: Der Staat zieht bei den Kirchenmitgliedern monatlich je nach Bundesland acht bis neun Prozent der Lohn- und Einkommenssteuer ab, drei Prozent davon darf er quasi als Aufwandsentschädigung behalten, der Rest geht an die Kirchen. Für die katholische Kirche sind das pro Jahr rund fünf Milliarden Euro, die Evangelische Kirche in Deutschland muss mit einer halben Milliarde weniger auskommen. So bestreiten die Glaubensgemeinschaften 70 Prozent ihres Einkommens. (pro)

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