Wer hat ein Recht auf Kinder?

Dagegen, dass homosexuelle Paare Kinder großziehen, hat sich der katholische Theologe Eberhard Schockenhoff ausgesprochen. In Berlin diskutierte der Deutsche Ethikrat am Donnerstag über die Grenzen der Reproduktionsmedizin.
Von PRO
Sollen Homosexuelle Kinder bekommen dürfen? Das diskutierte der Deutsche Ethikrat am Donnerstag
Weltweit gibt es derzeit jährlich 1,5 Millionen Behandlungen zur künstlichen Reproduktion. Zwei von 100 Kindern in Deutschland werden assistiert gezeugt. Mit diesen Zahlen eröffnete der Mediziner Georg Griesinger die Jahrestagung des Deutschen Ethikrates in Berlin. Die moderne Fortpflanzungsmedizin bietet neue Möglichkeiten zur Familiengründung – auch für Alleinstehende oder homosexuelle Paare, stellte Christiane Woopen, die Vorsitzende des Deutschen Ethikrates, fest. Dieses „Mittel zur Verwirklichung des individuellen Lebensentwurfs“ leiste zugleich einen Beitrag dazu, die traditionelle Familie in Frage zu stellen. „Das verändert die Gesellschaft“, erklärte Woopen. Der katholische Theologe Eberhard Schockenhoff, Mitglied des Deutschen Ethikrates, sprach von „Umbruchtendenzen“ in Familienfragen. Dennoch könne keine Rede vom „Auslaufmodell“ Familie sein. Nach wie vor gingen zwei Drittel aller Deutschen eine Ehe ein. Es seien keine alternativen Lebensformen in Sicht, die die Familie als Ort unbedingter Verlässlichkeit für das Aufwachsen von Kindern auf Dauer ersetzen könne. „Die Familie stellt das einzige soziale System dar, in dem die Mitglieder nicht aufgrund bestimmter Fertigkeiten, sondern aufgrund der Person Anerkennung finden“, sagte Schockenhoff. Eine Gesellschaft, die nicht mehr bereit sei, die Familie zu fördern, schwäche sich selbst.

Recht auf Mutter und Vater

Der Theologe räumte ein, dass bestimmte Aspekte von Familie auch in nichtehelichen Konstrukten gelebt werden können und andererseits die Eheschließung keine Garantie für zum Beispiel eine stabile Paarbeziehung der Eltern sei. Der verfassungsrechtlich garantierte Schutz von Ehe und Familie verbiete es dennoch, andere Rechtsformen des Zusammenlebens der Ehe gleichzustellen. Auch im Bereich der Reproduktionsmedizin gebe es ethische Grenzen im Hinblick auf das Kindeswohl. So böten etwa die Unterschiedlichkeit von Mann und Frau eine Bereicherung für das Kind. Dieses habe ein Recht darauf, Mann und Frau als Eltern zu erfahren. Im Falle von homosexuellen Paaren oder Ein-Eltern-Familien gehe es den Wunscheltern oft nicht um das Wohl des Kindes, sondern um die eigene Wunscherfüllung. Es komme zu einer ethischen Schieflage, wenn Reproduktionsmedizin nur noch dem Zweck diene, einen Kinderwunsch, egal von wem, zu erfüllen. Ein Kind dürfe nicht nur Bezugspunkt fremder Wünsche und Ängste sein. Dessen Lebensperspektive habe Vorrang vor dem Wunsch der Eltern. Gegen diese Sichtweise sprach sich die ebenfalls dem Deutschen Ethikrat angehörende Medizinerin Claudia Wiesemann aus. Sie halte homosexuelle Paare für ebenso geeignet, um eine Familie zu gründen, wie heterosexuelle Paare. Wiesemann betonte das „fundamentale Recht der Fortpflanzungsfreiheit“ in auf Dauer angelegten und verantwortungsvollen Beziehungen. Demnach sei jeder Mensch frei, allein oder mit dem Partner gemeinsam zu entscheiden, wann und wie er sich fortpflanzen will. Wiesemann plädierte für eine unabhängige Beratung jener Eltern, die sich ein Kind wünschen und dies nicht auf natürlichem Wege bekommen können. So könnte auch einem gesellschaftlichen Druck zum Kind vorgebeugt werden. (pro)
https://www.pro-medienmagazin.de/politik/detailansicht/aktuell/schwesig-zu-homo-debatte-absurde-vorstellungen-87702/
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https://www.pro-medienmagazin.de/fernsehen/detailansicht/aktuell/maischberger-homosexualitaet-akzeptieren-oder-nur-tolerieren-87418/
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