Nahezu drei Wochen dauerte das Gerangel einer Amerikanerin mit der Einzelhandelskette Walgreens. Sie wollte Bibelverse kopieren, ein Angestellter der Firma weigerte sich und pochte auf die Wahrung von Urheberrechten. Ist so ein Fall in Deutschland denkbar? pro hat mit Rechtsanwalt Frank Schilling gesprochen.
Von PRO
Foto: Picture-Factory, fotolia
Das „Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte“ schützt die Rechte des Urhebers an seinen Werken
Eigentlich wollte Kelly Taylor nur einige Bibelverse als Foto online bestellen. Doch statt der gewünschten Verse auf Fotopapier bekam die im Bundesstaat Mississippi lebende Amerikanerin in der Filiale von Walgreens in Gulfport nur Aufregung und Ärger. Ein Angestellter weigerte sich, die Bilder zu drucken und erklärte dies zunächst mit technischen Schwierigkeiten. Die Bestellung sei verloren gegangen, teilte man der Kundin in einer automatisierten Email mit. Später erklärte ein Mitarbeiter der Frau am Service-Telefon, die Fotos verstießen gegen das Urheberrecht.
„Ich habe schon so viele Kopien von Bibelversen gesehen und ich bin mir sicher, dass niemand die Erlaubnis des Verlegers dazu eingeholt hat“, sagte Taylor dem Nachrichtensender Fox News. Als der Sender berichtet, kommt schnell Bewegung in die Auftragsabwicklung bei Walgreens. Kurze Zeit nachdem der Sender Recherchen zu dem Vorfall begonnen hatte, erhielt Taylor eine Email, in der Walgreens mitteilte, dass die Bilder zur Abholung bereit stünden.
Ein Sprecher der Einzelhandelskette erklärte gegenüber Fox News, der Angestellte habe nicht für das Unternehmen gesprochen. Die Vorlagen hätten jedoch neben dem Text auch Bilder eines Künstlers enthalten. „Es ist möglich“, erklärte der Pressesprecher, „dass unser Angestellter Bedenken wegen des Urheberschutzes bezüglich der Bilder des Künstlers hatte.“
Ursprungstext gemeinfrei
„Nach deutschem Recht ist die Bibel ihrem Ursprungstext nach gemeinfrei“, erklärt Rechtsanwalt Frank Schilling. Das bedeutet, dass niemand die Rechte daran hält. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass jede Bibel kopiert werden darf, denn Bearbeitungen des Buches werden wie selbständige Werke geschützt. „Dies gilt vor allem für Übersetzungen in die deutsche Sprache“, gibt Schilling ein Beispiel: „Bearbeitungen des deutschen Textes können ebenfalls schutzfähig sein.“ Das gilt zum Beispiel für Bibelrevisionen. Die Rechte liegen in solchen Fällen beim jeweiligen Verlag. Schilling ergänzt: „Auch Bearbeitungen können übrigens 70 Jahre nach dem Tode des Bearbeiters gemeinfrei werden.“
Weil es in der Juristerei aber nie einfache Lösungen gibt, gibt es auch bei der Rechtefrage zum Vervielfältigen einer Bibel Ausnahmen. Wer eine Bibelübersetzung zum eigenen Gebrauch kopieren möchte, darf dies tun, wenn er bestimmte Grenzen beachtet. Schilling gibt ein Beispiel: „Zulässig ist es zum Beispiel, kleine Teile einer geschützten Bibelübersetzung zum Gebrauch im Schulunterricht, in der für eine Schulklasse erforderlichen Anzahl herzustellen, wenn und soweit die Vervielfältigung zu diesem Zweck geboten ist.“ „Kleine Teile“ bedeutet für die Verwendung im Unterricht, dass maximal 10 Prozent des Originals, höchstens 20 Seiten kopiert werden dürfen. (pro)
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