Wer den Schaden hat: Tebartz-van Elstmuss nicht zahlen
Der Vatikan hat entschieden: Der ehemalige Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst muss keinen Schadenersatz zahlen. Der Bau seines Bischofssitzes war in die Schlagzeilen geraten, weil die Kosten mit 31 Millionen Euro deutlich höher waren als geplant. Der Vatikan hält ein Verfahren für „nicht angebracht“.
Von PRO
Foto: pro / Martina Schubert
Der ehemalige Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst (Archvibild) muss für die gestiegenen Kosten beim Bau seines Bischofssitzes keinen Schadensersatz bezahlen
Die römische Bischofskongregation und das Staatssekretariat des Vatikan hatten geprüft, ob der ehemalige Limburger Bischof Schadenersatz bezahlen muss. Die katholischen Institutionen halten einen solchen Prozess nicht für angebracht. Die geforderte Summe soll unterschiedlichen Berichten zufolge bis zu vier Millionen Euro betragen haben.
3,9 Millionen außerplanmäßige Abschreibungen
Der Präfekt der Bischofskongregation, Kardinal Marc Ouellet, teilte die Entscheidung des Vatikan dem Apostolischen Administrator für das Bistum Limburg, Weihbischof Manfred Grothe, mit. Dieser war in der vergangenen Woche gemeinsam mit seinem ständigen Vertreter, Domkapitular Wolfgang Rösch, zu Gesprächen in Rom gewesen.
Das Bistum Limburg hatte Schadensersatz in Millionenhöhe von seinem ehemaligen Bischof verlangt. Es hatte nach dem Bau des Bischofssitzes rund 3,9 Millionen Euro außerplanmäßig abschreiben müssen und die Frage einer materiellen Wiedergutmachung „für den in der maßgeblichen Verantwortung von Tebartz-van Elst errichteten Bischofssitz“ aufgeworfen.
Noch kein Nachfolger in Sicht
Bei der Frage nach einem Nachfolger müssen sich die Katholiken des Bistums gedulden. Weihbischof Manfred Grothe rechnet bis Sommer 2016 mit einer Lösung durch den Heiligen Stuhl. Am 26. März 2014 hatte der Papst den Rücktritt des umstrittenen Bischofs Tebartz-van Elst angenommen. Seitdem ist die Position vakant. Tebartz-van Elst selbst ist seit März „Delegat für Katechese“ des Päpstlichen Rates zur Förderung der Neuevangelisierung. (pro)
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