„Du hast wohl einen Schaden?“ Die Frage, die im Dialog zweier Jugendlicher oft gerne mal spaßeshalber verwendet wird, beschäftigte das Oberlandesgericht München. Es ging um eine ernste Frage. Kann ein Kind ein „Schadensfall“ sein, weil es behindert ist oder gar nicht erst auf die Welt kommen sollte? Ein Kommentar von Johannes Weil
Von PRO
Foto: denys_kuvaiev / fotolia
Kinder mit Down-Syndrom strahlen eine große Lebensfreude und Empathie aus
Ein Elternpaar hatte in München Frauenärzte verklagt, weil ihre Tochter mit dem Down-Syndrom und einem Herzfehler zur Welt kam. Sie verlangen Ersatz für den finanziellen Schaden, der ihnen durch die Unterhaltskosten für ihre behinderte Tochter entsteht, dazu ein Schmerzensgeld von mindestens 10.000 Euro. Am Donnerstag beschäftigte sich das Gericht in zweiter Instanz mit dem Fall.
Die Bayerische Landesärztekammer vermeldet eine steigende Zahl von Anträgen, die sich gegen Ärztefehler richten. Häufig geht es um Rechtsstreitigkeiten bei Problemen rund um die Geburt von Kindern. Die Richter müssen sich mit der Frage auseinandersetzen, ob Mediziner haften müssen, wenn etwas anders läuft als erhofft. Juristisch gesehen muss das Kind als „Schaden“ bezeichnet werden, um einen Anspruch geltend zu machen. Wie pervers.
In dem Münchener Fall ging es um einen Fehler in der Diagnostik während der Schwangerschaft. Die dreifache Mutter erkrankte mit 28 an Multipler Sklerose (MS). Sie wurde wieder schwanger. Weil sie Medikamente nehmen musste, machte sie sich Sorgen über mögliche Folgen für das Ungeborene, ließ sich beraten und untersuchen. Die Trisomie 21 ihrer ungeborenen Tochter blieb unentdeckt. Wenn sie von der Behinderung des Kindes gewusst hätten, hätten sie es nicht zur Welt gebracht, argumentieren die Eltern.
Schmerzen und Alltagssorgen nicht in Euro umrechenbar
Das Landgericht München hatte die Klage in erster Instanz abgewiesen. Die Behinderungen des Mädchens seien durch eine Verkettung unglücklicher Umstände nicht erkannt worden. Dagegen hatte das Paar Berufung eingelegt, die vom Oberlandesgericht München abgelehnt wurde.
Zugegeben: Ich habe noch nie in der Haut eines Elternteils gesteckt, der sich um seine (künftigen) Kinder Gedanken machen muss. Die Schmerzen und Alltagssorgen, die ein Kind oder die Eltern erleiden müssen, kann ich mir nicht annähernd vorstellen. Ich wage allerdings zu bezweifeln, ob man Schmerz in Euro-Summen beziffern und sich auszahlen lassen kann, auch wenn es einem Genugtuung verschafft, vor Gericht Recht zu bekommen. Aber: Selbst ein Justiz-Urteil kann das nicht wieder wettmachen, auch wenn es Genugtuung verschaffen sollte.
„Wir kennen viele Familien mit einem Kind mit Down-Syndrom, die ihr Leben als glücklich empfinden“, sagte die Juristin der Bundesvereinigung Lebenshilfe, Bettina Leonhard, gegenüber der Nachrichtenagentur dpa. Die Organisation bietet Eltern Beratung und Unterstützung an. Während ich diese Zeilen schreibe, sehe ich den kleinen Michael vor meinem inneren Auge. Der Junge, der gemeinsam mit seiner Familie die Freie Gemeinde meines Heimatortes besucht, hat Trisomie 21. Immer, wenn ich ihm begegne, strahlt er eine unglaubliche Fröhlichkeit aus und begegnet seinen Mitmenschen mit Empathie. Die Begegnungen mit ihm schaden einem nicht, sie erden. Gott sei Dank.
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