Wenn für Kinder der Schwimmunterricht tabu ist

"Unser Kind darf keinerlei Geschenke annehmen!" Ein Satz wie dieser prägt junge Menschen und sorgt für traurige Kinderaugen. Mit diesen und 49 anderen religiös-kulturell geprägten Konfliktanlässen in der Schule beschäftigt sich das Buch "Unsere Tochter nimmt nicht am Schwimmunterricht teil!", das im "Verlag an der Ruhr" erschienen ist.
Von PRO

Das Buch ist ein "Handbuch für Lehrer, Pädagogen und streitbare Bürger". Frage für Frage gehen die Autoren auf den religiös-kulturellen Hintergrund der jeweiligen Streitfragen ein und erläutern, in welchem Zusammenhang Lehrern die Problematik begegnet. Danach bieten sie alternative Deutungen an, erläutern die Rechtslage und geben Empfehlungen ab. Dabei werden meistens auch mögliche Motive der Eltern für ihre Verhaltensweisen dargelegt.


Schule und individuelle Selbstbestimmung



Gegliedert ist das Buch dabei in die thematischen Schwerpunkte "Bildung und Erziehung", "Organisation von Schule", "Körper und Kleidung" sowie "Mann und Frau". Streitthemen sind die Einhaltung des muslimischen Fastenmonats Ramadan und die Frage, inwiefern die Schule in den Bereich der individuellen Selbstbestimmung fällt. Damit verknüpft ist, ob islamische Kinder während ihrer Festtage die Schule besuchen müssen. Hier ist die Rechtslage eindeutig: "Festtage anderer Kulturen sind, anders als viele christliche Festtage, keine gesetzlichen Feiertage. An diesen Festtagen besteht vom Grundprinzip eine Schulpflicht."

Diffizil ist auch, ob ein Kind religiöse Unterweisung in anderen Religionen erhalten darf oder ihm sogar gegen seinen oder den Willen seiner Eltern die Evolutionstheorie gelehrt werden darf. Auch hier ist die Schule bei der Umsetzung ihres Erziehungsauftrages zur weltanschaulichen und religiösen Neutralität verpflichtet. Daher ist die Forderung des Verbots zur Unterrichtung rechtlich nicht haltbar, auch wenn die Eltern entsprechende Wertvorstellungen haben und dem Kind vermitteln. Ein großer Teil der Fragen zu Bildung und Erziehung bezieht sich auf den Bereich der Sexualität und der sexuellen Aufklärung – bis zur ethischen Auseinandersetzung, ob Abtreibung Mord ist.

Am Tag nach der Konfirmation den Rausch ausschlafen?


Behandelt werden aber auch typische "evangelische Probleme": Dürfen Konfirmanden am Montag nach der Feier zu Hause bleiben und ihren Rausch ausschlafen? Breiten Raum nimmt auch die Debatte ein, ob Kinder während des Schultages beten können müssen und ob muslimische Schüler während des Fastenmonats Ramadan Klassenarbeiten schreiben dürfen, weil sie sich in ihrer Konzentration beeinträchtigt fühlen.


Hinzu kommen Alltagsprobleme, wie das Verbot Fingernägel zu lackieren oder ob Lehrer mit ihrer Kleidung ein religiöses Bekenntnis abgeben dürfen. Ein noch deutlich sichtbareres Zeichen ist das Tragen der Burka: "Das Gebot der Eltern gegenüber ihrem Kind, ein Kopftuch zu tragen, unterliegt der Ausübung der elterlichen Sorge", heißt es in dem Buch. "Die Eltern dürfen Religion und Erziehung ihrer Kinder selbst bestimmen, solange sie nicht ihre elterliche Sorge missbrauchen. Allein das religiöse Gebot, ein Kopftuch o. Ä. zu tragen, hat für sich genommen daher keine rechtliche Relevanz, es sei denn, es geht mit nicht hinnehmbaren Sanktionen wie körperlicher oder seelischer Züchtigung einher."


Autoren sind die selbständige Rechtsanwältin Ulrike Hinrichs, der Frankfurter Islamwissenschaftler Nizar Romdhane und der Mainzer Philosophie-Professor und ehemalige Lehrer Markus Tiedemann. Im Anhang finden sich Informationen zum Grundgesetz und ein Glossar mit den wichtigsten Begriffen der religiösen Welt. Auch wenn es als Handbuch Anwendung in den Klassen 1 bis 13 finden soll, bietet das Buch viele interessante Hintergrundinformationen auch für Nicht-Pädagogen. (pro)

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