In der Evangelischen Landeskirche von Württemberg sind weiter keine Trauungen Homosexueller möglich. In der Synode votierten zwar 56 Synodale dafür, bei 31 Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen. Für den Beschluss des Gesetzes wäre eine Zwei-Drittel-Mehrheit und damit mindestens 60 Ja-Stimmen notwendig gewesen.
Die Synodalen des theologisch konservativen Gesprächskreises „Lebendige Gemeinde“ hatten bei der Abstimmung zur ersten Lesung alle gegen das Gesetz gestimmt oder sich enthalten. Bei der zweiten Lesung wurde geheim abgestimmt. Damit gilt weiterhin der Kompromiss aus dem Jahr 2019, der von „Segnungsgottesdiensten“ spricht.
Bei der Aussprache zum Gesetzesentwurf sagte Matthias Hanßmann von der „Lebendigen Gemeinde“, es brauche keinen neuen Gesetzesentwurf, da der bereits existierende Kompromiss vorsehe, dass homosexuelle Paare in bestimmten Gemeinden einen Segnungsgottesdienst feiern können. „Wir haben uns bewegt, wir haben einen Kompromiss“, betonte Hanßmann.
Mit dem Kompromiss entscheiden Kirchengemeinden selbst, ob sie Segnungsgottesdienste für gleichgeschlechtliche Paare anbieten wollen. Für Synodale des liberalen Gesprächskreises „Offene Kirche“ und andere Kirchenparlamentarier geht diese Regelung nicht weit genug. Sie forderten, die Feiern anlässlich einer bürgerlichen Eheschließung als „Traugottesdienste“ zu bezeichnen und sie damit begrifflich den Trauungen heterosexueller Paare gleichzustellen.