Wegen Werbung: Kinderportale abgemahnt

Wegen unzulässiger Werbung hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen Kinderportale abgemahnt. Der Vorwurf: Oft trennen die Betreiber nicht zwischen Werbung und redaktionellem Inhalt. Gerade Kinder seien zugänglich für unlautere Methoden, weil sie oft nicht zwischen redaktionellen Inhalten und Werbung unterscheiden könnten. 
Von PRO

"Werbung kommt auf Kinderseiten oft als Wolf im Schafspelz daher", kritisierte der Vorstand des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen, Gerd Billen. Seine Organisation teilte am Freitag mit, eine Überprüfung habe ergeben , dass viele Webseiten, die sich an Kinder richteten, unzulässige Werbung enthielten. Urheber der überprüften Seiten seien Unternehmen aus der Film- und Fernseh-, Werbe- und Medienbranche. Elf Anbieter von Kinderportalen hat der Bundesverband wegen unlauterer Praktiken abgemahnt. In sechs Fällen hätten die Betreiber eine Unterlassungserklärung abgegeben, in zwei Fällen werde Klage eingereicht und drei Fälle befänden sich noch im außergerichtlichen Verfahrensstadium.

Gefahren im Web identifiziert

Durch die stichprobenartige Untersuchung wollte der Bundesverband Probleme identifizieren, mit denen Kinder in der digitalen Welt konfrontiert sind. Zudem sollte geklärt werden, ob die heutige Rechtslage ausreichenden Schutz gewährleistet. "Es hat sich gezeigt, dass viele Unternehmen nicht ausreichend zwischen Werbung und redaktionellem Inhalt trennen", teilte die Projektleiterin beim Bundesverband, Carola Elbrecht, mit. Dies sei gerade bei Kinderportalen fatal, denn Kinder könnten schlecht zwischen Inhalten und eingebundener Werbung unterscheiden. Besonders sogenannte Pop-up-Fenster bürgen die Gefahr, dass die jungen Nutzer durch einen unbeabsichtigten Klick auf die Werbung gelangten. Häufig sei auch Onlinespielen Werbung vorgeschaltet. Zudem verlinkten Kinderseiten häufig auf nicht altersgerechte Inhalte anderer Seiten, etwa Filme mit Gewaltszenen.

Der Bundesverband fordert, kindgerechte Angebote im Netz grundsätzlich werbefrei zu gestalten. Kann auf Werbung nicht verzichtet werden, müssten für diese strengere Regeln gelten. "Es reicht nicht aus, per Text auf eine Anzeige hinzuweisen, da viele Kinder noch nicht lesen können. Deshalb braucht es eine klare gestalterische Trennung von Werbung und Inhalten", sagte Elbrecht.

Der Verband fordert nun eine stärkere Kontrolle der entsprechenden Seiten. Institutionen wie die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) und der Deutsche Werberat werden in der Regel nur anlässlich gezielter Beschwerden tätig. "Hier braucht es mehr Prävention statt nur Reaktion", forderte Elbrecht. (pro)

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