Kirchen dürfen nun bis Herbst 2015 wie bislang Flüchtlinge und Asylsuchende aufnehmen, wenn sie befürchten, dass diesen Menschen bei einer Abschiebung Menschenrechtsverletzungen drohen. Darauf haben sich die beiden großen Kirchen in Deutschland und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nach einem Spitzentreffen geeinigt. Die Tradition des Kirchenasyls „an sich“ wird seitens der Politik nicht in Frage gestellt.
In der Zeit bis zum Herbst wollen die Kirchen und das BAMF nun eine neue Zusammenarbeit bei Kirchenasylfällen erproben, teilten beide Kirchen mit. Dabei sollen Kirchenvertreter die Möglichkeit bekommen, Einzelfälle erneut vom Bundesamt überprüfen zu lassen, vorzugsweise noch bevor die betroffenen Personen in das Kirchenasyl aufgenommen werden. Für die Kommunikation sollen zentrale Ansprechpartner sowohl auf Seiten der Kirchen wie auch des BAMF benannt werden.