In der islamischen Heimat drohte der jungen Christin der Tod. Erst nach internationalen Protesten konnte Mariam Dschahia Ibrahim Ischak 2014 den Sudan verlassen. Nun könnte ihr Leben in den USA verfilmt werden. Facebook macht Probleme bei der Werbung.
Von PRO
Foto: Fox News / Screenshot: pro
Stoff für einen Film? Mariam Ibrahim hat als Christin im Sudan viel erlitten
Im vergangenen Jahr ist Ibrahim wegen Gotteslästerung und Glaubensabtrünnigkeit (Apostasie) im Sudan angeklagt und zum Tode verurteilt worden. Als Tochter eines Muslims und einer Christin hatte sich die junge Frau geweigert, zum Islam überzutreten. Wegen der Abkehr vom Islam drohte ihr die Hinrichtung durch den Strang. Erst nach internationalen Protesten wurde das Urteil letztlich aufgehoben, und Ibrahim konnte zusammen mit ihrem Ehemann und den Kinder im Juli 2014 das Land verlassen. Nun soll US-Medienberichten zufolge ihr Leben unter dem Titel „I Am A Christian“ (Ich bin Christ) in den USA verfilmt werden.
Die Initiatoren des Films, „Christian Lives Matter, LLC“, haben nun zur Anschubfinanzierung des Films ein Crowdfunding-Projekt ins Leben gerufen. Das berichtet die Christian Post am Dienstag auf ihrer Intenetseite. Ziel sei es, rund 500.000 Dollar an Spendengeldern zu sammeln, damit der Film realisiert werden kann.
Nach Angaben der Christian Post ist die Schauspielerin Stacey Dash für die Hauptrolle in dem Film vorgesehen. Für weitere Rollen sind nach Angaben von Aufnahmeleiter und Förderer Brian Harrington die Schauspieler Kevin Sorbo, Rachel Hendrix und Ben Davies im Gespräch. „Sobald das Projekt in Schwung gekommen ist, im Internet und in der Berichterstattung, wollen wir auch an Ibrahim herantreten, um ihr eine offizielle Mitarbeit anzubieten“, erklärte Harrington gegenüber der Christian Post. Als Regisseur will Harrington einen Christen engagieren, damit „die Geschichte auf christliche Art und Weise umgesetzt werden kann“. Die Produzenten beabsichtigen, 40 Prozent der Filmeinnahmen an jüdisch-christliche Organisationen zu spenden, die sich gegen religiöse Verfolgung einsetzen, berichtet die Zeitung unter Berufung auf eine Pressemeldung von Christian Lives Matter. Auch die Familie Ibrahims wollen die Produzenten demnach bedenken. Sie soll 10 Prozent der Einkünfte erhalten. Der Träger des Filmprojektes, „Christian Lives Matter, LLC“, ist nach Angaben der Christian Post eigens dafür gegründet worden, um weltweit Filme über religiöse Verfolgung zu produzieren.
Das christliche Nachrichtenmagazin Christian Newswire berichtet am Mittwoch auf seiner Webseite, dass Facebook die Veröffentlichung eines Werbebanners für den Film abgelehnt habe. Die Werbung verstoße gegen die Werberichtlinien von Facebook, hieß es. Die Werbung sollte Facebook-Benutzer dazu ermuntern, dass eigene Profilbild für die Dauer von einer Woche zu ändern und sich als Christ zu bekennen. Auf dem Bild zur Werbung ist in Anlehnung an den Filmtitel zu lesen: „Ich bin Christ.“ Facebook begründete die Ablehnung der Werbung damit, dass Menschen Anzeigen nicht mögen, die direkt persönliche Eigenschaften, darunter die Religionszugehörigkeit, ansprechen. „Werbung soll weder Menschen hervorheben, noch herabsetzen.“ (pro)
Bei PRO sind alle Artikel frei zugänglich und kostenlos - und das soll auch so bleiben. PRO finanziert sich durch freiwillige Spenden. Unterstützen Sie jetzt PRO mit Ihrer Spende.
Sie haben Fragen, Kritik, Lob oder Anregungen? Dann schreiben Sie gerne eine Nachricht direkt an die PRO-Redaktion.
Cookie-Zustimmung verwalten
Um dir ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn du diesen Technologien zustimmst, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn du deine Zustimmung nicht erteilst oder zurückziehst, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.
Funktional
Always active
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt.Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Externe Inhalte / Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.