Der Landtag von Schleswig-Holstein muss sich erneut mit der Frage befassen, ob ein Gottesbezug in die Verfassung aufgenommen wird. Bisher haben 25.000 Schleswig-Holsteiner – und damit 5.000 mehr als notwendig – die Petition unterzeichnet.
Die Politiker im Landtag von Schleswig-Holstein müssen sich nach einer erfolgreichen Volksinitiative wieder mit einem Gottesbezug in der Verfassung beschäftigen
Mit der Zahl der Unterschriften ist der Landtag verpflichtet, sich erneut mit mit einem Bezug auf Gott in der Landesverfassung zu befassen. Die Unterschriftensammlung wird aber noch bis Juli fortgesetzt. Im Oktober vorigen Jahres hatte der Landtag die Landesverfassung geändert. Für einen Gottesbezug gab es damals keine Mehrheit.
Wie die Kieler Nachrichten melden, sieht SPD-Fraktionschef Ralf Stegner durchaus die realistische Chance, eine für beide Seiten akzeptable Kompromissformulierung zu finden. Sein CDU-Pendant Daniel Günther freute sich über die „breite gesellschaftliche Diskussion, die die bisherigen Kritiker nicht kalt lassen“ dürfe.
Zwei-Drittel-Mehrheit für den Kompromiss?
Initiiert hatten die Anfang März gestartete Volksinitiative auch die früheren Ministerpräsidenten Peter Harry Carstensen (CDU) und Björn Engholm (SPD). Neben der evangelischen und der katholischen Kirche tragen auch die Schura der islamischen Religionsgemeinschaften und der Landesverband der jüdischen Gemeinden die Kampagne mit.
Eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Landtag könnte eventuell eine Formulierung finden, die sowohl Christen, Vertreter anderer Religionen, aber auch nichtgläubige Menschen akzeptieren könnten. Letztlich geht es um eine Demutsformel, dass Menschen sich nicht selbst als einziges Maß der Dinge betrachten. Falls der Landtag sich nicht einigt, könnte die Volksinitiative ein Volksbegehren starten. Nötig wären dann 80 000 Stimmen, die in sechs Monaten in Ämtern abgegeben werden müssten. Vorausgesetzt dies gelingt, muss innerhalb von neun Monaten ein Volksentscheid erfolgen. (pro)
Bei PRO sind alle Artikel frei zugänglich und kostenlos - und das soll auch so bleiben. PRO finanziert sich durch freiwillige Spenden. Unterstützen Sie jetzt PRO mit Ihrer Spende.
Sie haben Fragen, Kritik, Lob oder Anregungen? Dann schreiben Sie gerne eine Nachricht direkt an die PRO-Redaktion.
Cookie-Zustimmung verwalten
Um dir ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn du diesen Technologien zustimmst, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn du deine Zustimmung nicht erteilst oder zurückziehst, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.
Funktional
Always active
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt.Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Externe Inhalte / Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.