Volkes Stimme Gehör verschaffen

Eine Petition kann helfen, einer politischen Forderung Gehör zu verschaffen. Auch Christen nutzen Bittschriften, um ihren Anliegen Nachdruck zu verleihen. Aber Achtung: Nicht jede Plattform, auf der Petitionen gestartet werden können, ist wirklich hilfreich!
Von Norbert Schäfer
Plattformen, um Petitionen zu unterzeichnen, gibt es viele. Politiker müssen sich aber nicht mit denen auf privaten Seiten befassen.

Einer jungen Christin aus dem Iran droht die Abschiebung und damit die Verfolgung wegen ihres Glaubens. Um dem Anspruch der Konvertitin auf staatlichen Schutz Gehör zu verschaffen, hat eine Gruppe von Christen aus dem Lahn-Dill-Kreis im Internet die Petition „SOS – Für Mahsa – Stoppt Abschiebung in Iran!“ gestartet.

Private Plattformen im Internet wie openPetition und Change.org sammeln Unterschriften für oder gegen alles mögliche: die Abschiebung von Flüchtlingen, den Schutz der Umwelt und für das Bleiberecht einer brasilianischen Oma aus Kelheim. Die Plattformen erwecken den Eindruck, dass Unterzeichner am politischen Prozess in einer Demokratie direkt teilhaben können. Die Parlamente haben jedoch eigene Plattformen und arbeiten mit den privaten Anbietern nicht zusammen. Nichtoffizielle Online-Petitionen haben keine rechtliche Wirkung.

Eine Petition ist eine Bittschrift Einzelner oder einer Gruppe an eine Behörde, ein Unternehmen, eine Körperschaft oder ein Parlament mit dem Wunsch oder der Beschwerde, bei einem konkreten Sachverhalt Abhilfe zu schaffen. Die rechtliche Grundlage liegt im Artikel 17 des Grundgesetzes. Dort steht: „Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.“ In dem Fall der Iranerin mit der drohenden Ausweisung.

In den Landesparlamenten und beim Deutschen Bundestag werden Petitionen in einem eigenen Ausschuss bearbeitet – dem Petitionsausschuss. Um einen Sachverhalt und dessen Rechtslage zu beurteilen, kann ein Petitionsausschuss die Stellungnahmen von Behörden und Ministerien einholen. Beim Deutschen Bundestag wird jeder Petition ein Abgeordneter als Berichterstatter zugeordnet. Den Parlamentariern steht es frei, Kontakt mit den Betroffenen oder den Unterstützern aufzunehmen.

Flut von Petitionen folgt, wenn „Aufregerthemen“ im Parlament debattiert werden

Eine Petition muss den Namen und die Adresse des Verfassers enthalten. Die Petitionsausschüsse nehmen Petitionen entweder schriftlich, per Fax oder über eigene Online-Portale entgegen.

„Jährlich gehen rund 13.000 Petitionen beim Deutschen Bundestag ein“, sagt Gero Storjohann (CDU), Sprecher des Petitionsausschusses beim Deutschen Bundestag. 90 Planstellen sorgen im Parlament dafür, dass die daraus resultierenden rund 250 Vorgänge abgearbeitet werden. „Die Zahl der Petitionen hängt stark davon ab, ob ‚Aufreger­gesetze‘ im Parlament debattiert werden“, sagt der CDU-Politiker. Die Gesundheitsreform der Großen Koalition beispielsweise habe eine Flut von Petitionen nach sich gezogen. „Aktuell ist es die Klimadebatte.“

Die Akte einer Petition hat durchschnittlich einen Umfang von 50 bis 100 Seiten. „Der Großteil der Sachverhalte kann direkt geklärt und beantwortet werden“, sagt der Politiker. Daher gelangen nur rund 500 Petitionen pro Jahr zur inhaltlichen Beratung in den Ausschuss. Der hat im Jahr etwa 22 Sitzungen, davon ist im Quartal jeweils eine öffentlich. Wer für seine Bittschrift 50.000 Unterstützer vorzeigen kann, hat das Recht, sein Anliegen im Ausschuss öffentlich vorzutragen. Der Großteil der Petitionen beim Deutschen Bundestag wird online eingereicht.

Das Portal ist die am häufigsten besuchte Internetseite des Bundestages. „Die Begehren können online von den rund 3,5 Millionen registrierten Benutzern kommentiert werden“, erklärt Storjohann. Auf der Webseite selbst bleiben die Benutzer anonym. Auch die Landtage unterhalten entsprechende Portale.

Private Plattformen arbeiten nicht mit Parlamenten zusammen

Private Petitionsplattformen verwenden ebenfalls den Begriff „Petition“. So kann der falsche Eindruck erweckt werden, eine Petition lande automatisch bei einem Parlament. Im konkreten Fall der Iranerin haben die Christen aus dem Lahn-Dill-Kreis bei openPetition für ihr Anliegen 7.860 Unterstützer gefunden. Die Petition und die Liste der Unterstützer haben die Initiatoren dann jedoch im August offiziell an den Petitionsausschuss des Hessischen Landtages übergeben.

Das war gut, denn für die Parlamente sind die Ergebnisse privater Plattformen nicht bindend, selbst wenn die den Unterzeichnern ein Gefühl von politischer Teilhabe vermitteln und den Schein erwecken, dass konkret geholfen würde. Die von den privaten Betreibern verlangten Quoren (eine Mindestanzahl von Unterstützern) würden zudem den falschen Eindruck erwecken, dass mit deren Erfüllung „irgendetwas“ mit der Eingabe passiere.

Dazu stellt der Ausschuss unter Vorsitz von Manuela Strube (SPD) in seinem Jahresbericht unmissverständlich fest: „Das ist ausdrücklich nicht der Fall. Es gibt keine Zusammenarbeit zwischen diesen privaten Plattformbetreibern und den Parlamenten. Außerdem braucht es für das wirksame Einreichen einer Petition beim Landtag nur eine einzige Unterschrift. Wir machen bei der Prüfung der Petition keinen Unterschied, ob eine Person oder 10.000 ein Anliegen unterstützen.“

Kleingedrucktes bei Petitionen prüfen

Jessica Seip, Head of Campaigning bei openPetition, sieht das anders: „Durch eine Online-Sammelpetition entsteht öffentlicher Druck, vor allem wenn viele Unterschriften gesammelt werden und die Petition mediale Aufmerksamkeit erlangt.“ Dadurch entstünden Dialoge. Häufig könne so einem Anliegen abgeholfen werden, bevor es den offiziellen Weg durch einen der Petitionsausschüsse oder ein Parlament gehe.

Ein Quorum diene bei openPetition nur als „Relevanz-Indikator“ und sei nicht als Maßstab für den Erfolg oder Misserfolg einer Petition zu verstehen. „Wenn dieses erreicht wird, fragen wir Stellungnahmen der Abgeordneten an“, erklärt Seip. „Dies meint nicht die Einreichung der Petition, damit diese parlamentarisch behandelt wird“, gesteht sie ein, „sondern die Stellungnahmen sind dazu da, einen ersten Kontakt zur Politik herzustellen.“ Storjohann ist skeptisch, was die privaten Petitionsplattformen angeht: „Wer die privaten Plattformen nutzt, darf nicht die Erwartungen haben, dass das irgendwelche Auswirkungen hat.“

Der Politikwissenschaftler Markus Linden bewertet es kritisch, dass wie im Falle der Plattform Change.org Petitionen gegen Geld beworben werden können. Von Neutralität könne dann keine Rede mehr sein. Linden hält eine Öffnung der Landes- und Bundestagsplattformen für private Anbieter in einem Bericht vor dem schleswig-holsteinischen Petitionsausschuss für „kontraproduktiv und sogar gefährlich“. Linden schreibt: „Das Wettbewerbsziel der privaten Petitionsplattformen besteht darin, die intermediären Institutionen, also vor allem Parteien und Parlamente, zu überwinden.“

Achtung: Kleingedrucktes!

Als fragwürdig erachtet der Politikwissenschaftler die politische Neutralität der privaten Plattformanbieter. Beispielsweise gehöre openPetition zu 49 Prozent „der grünennahen Kampagnenorganisation Campact“. Die Plattform Civil Petition ist nach eigenen Angaben „überparteilich, nicht-staatlich und wirtschaftlich unabhängig“ und hat sich zum Ziel gesetzt, „den vielen vereinzelten engagierten Bürgern Gehör zu verschaffen und ihre Interessen gegenüber der Politik zu vertreten“ und „unbeirrt für die Belange der Bürger“ einzutreten durch „eine stärkere Einbeziehung der Bevölkerung in die politischen Entscheidungsprozesse“. Verantwortet wird die Plattform jedoch vom Ehemann der AfD-Politikerin Beatrix von Storch, Sven von Storch.

Da sei eine politische Grundausrichtung der Anliegen programmiert, meint der Politikbeauftragte der Deutschen Evangelischen Allianz (DEA), Uwe Heimowski. Er empfiehlt Petenten, sich vorher genau über die Bedingungen der Plattformen zu informieren und zu prüfen, wer diese betreibe. Heimowski rät ohnehin zu bedächtigem Umgang mit Online-Petitionen. Die schiere Flut mindere den Wert der einzelnen Petition. „Wer sich bei einer Petition mit einem Klick beteiligt, signalisiert: Ich habe das in zwei Sekunden vom Tisch, du sollst dich aber damit ausgiebig beschäftigen.“ Heimowski hält das nicht für fair.

Neben dem Kernanliegen gebe es eine Fülle Kleingedrucktes. Auch sollten Petenten prüfen, wie genau die Dienste­anbieter es mit dem Datenschutz halten oder mit Werbung umgehen. „Eine Petition verlangte im Titel mehr Solidarität mit Israel. Im Kleingedruckten wurde auch die Entlassung des deutschen UN-Botschafters gefordert. Da kann ich nicht mitgehen.“ Der DEA-Politikbeauftragte empfiehlt, vor dem Zeichnen einer Petition wirklich alles zu lesen.

Lesen Sie den Text auch in der Printversion in der neuen Ausgabe des Christlichen Medienmagazins pro. Bestellen Sie die Zeitschrift kostenlos und unverbindlich hier oder telefonisch unter 06441/5667700.

Von: Norbert Schäfer

Beispiel für eine erfolgreiche Petition – Sternenkinder:

Das Ehepaar Barbara und Mario Martin hat mit einer Petition die Änderung eines Gesetzes erwirkt. Durch sein Engagement hat das Paar die personenstandsrechtliche Anerkennung von sogenannten Sternenkindern – das sind totgeborene Kinder unter 500 Gramm, die per Gesetz als Fehlgeburt oder sogar Kliniksondermüll behandelt wurden – erreicht. Dazu reichte das Paar am 1. Dezember 2009 die Petition „Personenstandswesen – Aufnahme aller geborenen Kinder in das Personenstandsregister“ beim Bundestag ein. Unterschriften wurden zunächst vom Petitionsausschuss des Deutschen Bundestag nicht akzeptiert, da diese nicht auf der Plattform epetitionen.bundestag.de erfolgten. Mit der Hilfe verschiedener Abgeordneter und des damaligen Vorsitzenden des Innenausschusses, Wolfgang Bosbach, konnte das Paar 2011 dem Petitionsausschuss das Anliegen vortragen. Der Petitionsausschluss hat das Ersuchen letztendlich als begründet bewertet und die Bundesregierung zu einer Änderung der bestehenden Rechtslage aufgefordert. Die Petition zur personenstandsrechtlichen Anerkennung von Sternenkindern wurde im Frühjahr 2013 einstimmig vom Deutschen Bundestag beschlossen, der Bundesrat stimmte ebenfalls zu. Dadurch konnten Eltern von totgeborenen Kindern – auch rückwirkend und unabhängig von deren Geburtsgewicht und der Schwangerschaftsdauer – diese standesamtlich eintragen lassen.

Helfen Sie PRO mit einer Spende
Bei PRO sind alle Artikel frei zugänglich und kostenlos - und das soll auch so bleiben. PRO finanziert sich durch freiwillige Spenden. Unterstützen Sie jetzt PRO mit Ihrer Spende.

Ihre Nachricht an die Redaktion

Sie haben Fragen, Kritik, Lob oder Anregungen? Dann schreiben Sie gerne eine Nachricht direkt an die PRO-Redaktion.

Offline, Inhalt evtl. nicht aktuell

PRO-App installieren
und nichts mehr verpassen

So geht's:

1.  Auf „Teilen“ tippen
2. „Zum Home-Bildschirm“ wählen