Verschärfung der Corona-Schutzmaßnahmen für Gottesdienste

Im Zuge der Verlängerung und Erweiterung der Corona-Maßnahmen unterliegen auch Kirchen neuen Regeln. Gottesdienstbesucher müssen ab sofort medizinische Masken tragen. Außerdem bedürfen Gottesdienste einer Anmeldung.
Von PRO
FFP2-Masken gelten als besonders sicher und werden daher zur Pflicht in Gottesdiensten

In ihrem Beschluss zu den Corona-Schutzmaßnahmen haben Bund und Länder schärfere Regeln für Gottesdienste festgelegt. Auch in Kirchen, Synagogen und Moscheen soll künftig eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske gelten, teilte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am Dienstagabend nach den Beratungen mit. Zusammenkünfte mit mehr als zehn Personen müssen zudem spätestens zwei Werktage davor beim Ordnungsamt angemeldet werden.

Als medizinische Masken gelten sogenannte OP-Masken. Sie haben eine rechteckige Form mit Faltenwurf. Die Vorderseite ist meist in hellblau oder hellgrün gehalten. Bei OP-Masken handelt es sich um ein Einmalprodukt. Bei mehrfacher Verwendung verlieren sie ihre Filtereigenschaften. OP-Masken schützen vor allem das Gegenüber vor infektiösen Tröpfchen. Bei festem Sitz können sie aber auch eine Schutzwirkung für den Träger haben. Das schreibt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte.

Eine Alternative sind partikelfiltrierende Halbmasken, kurz FFP2-Masken oder FFP3-Masken. Letztere haben eine noch bessere Filterfunktion. Sie sind weiß, oft kuppelförmig oder faltbar. FFP2-Masken dienen dem Fremd- und Eigenschutz. Sie gelten als Einmalprodukt. Ein Forschungsprojekt der Fachhochschule und der Universität Münster hat jedoch gezeigt, dass nach siebentägiger Trocknung bei Raumtemperatur nahezu alle infektiösen Corona-Viren aus FFP2- Masken verschwunden sind. Vom Waschen der Masken wird jedoch abgeraten. Dabei verlieren sie ihre Filterfunktion.

Festgeschrieben werden sollen auch der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Teilnehmern und ein Verbot von Gemeindegesang. Die einzelnen Regelungen legen die Bundesländer in ihren Verordnungen fest. Die Regierungschefs einigten sich am Dienstag auch auf eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln.

Von: epd/Martin Schlorke

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