Verletzt das ZDF das „Gebot der Staatsfreiheit“?

Im ZDF-Fernsehrat sind 47 von 77 Mitgliedern von staatlicher Seite entsandt. Im Verwaltungsrat, der unter anderem über die Besetzung des Chefredakteurs entscheidet, sind es 6 der 14 Mitglieder. Die ARD hält diesen staatlichen Einfluss für verfassungswidrig und sieht das „Gebot der Staatsfreiheit“ verletzt. Zulässig sei ihr zufolge höchstens ein Drittel staatliche Vertreter.
Von PRO

Gegen den ZDF-Staatsvertrag hatten die Bundesländer Rheinland-Pfalz und Hamburg beim Bundesverfassungsgericht geklagt. Sie möchten den Einfluss des Staates durch Vertreter der Landesregierungen, des Bundes und der Parteien in dem Kontrollgremium verringern. Am Dienstag verhandelt das Gericht über die Frage.

Konsequenzen auch für die ARD

Das ZDF hat in einer Stellungnahme unter anderem vorgeschlagen, dass bei zentralen Personalentscheidungen der Verwaltungsrat künftig nur mit Mehrheit ein Veto einlegen darf. Bisher waren dafür 40 Prozent der Stimmen notwendig. Der Prozessbevollmächtigte der klagenden Länder, Wolfgang Schulz, sieht auch Konsequenzen für die ARD-Gremien, für die die identischen Grundsätze des Gerichts gelten würden. Dort sitzen allerdings bisher weniger Staatsvertreter an den Kontrollhebeln.

Anlass für die Klage war ein Vorfall aus dem Jahr 2009. Damals drängten CDU-nahe Verwaltungsräte unter Führung des damals amtierenden hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch (CDU) – gegen den Willen des Intendanten und trotz der Proteste von Verfassungsrechtlern – den ZDF-Chefredakteur Nikolaus Brender aus dem Amt. Ein Patt bei der Abstimmung reichte aus, um die Vertragsverlängerung  zu stoppen.

Glaubwürdigkeit beschädigt

Die Medienpolitikerin von Bündnis 90 / Die Grünen, Tabea Rößner, bis 2009 selbst ZDF-Journalistin, sieht die Glaubwürdigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beschädigt: „Medien sollen gerade das politische Handeln kontrollieren. Deshalb gehören keine Regierungsvertreter in deren Aufsichtsorgane“, betont sie gegenüber der Deutschen Presse-Agentur dpa. Wolfgang Schulz beruft sich auf das Gericht selbst, das eine „Meinungsbildung von unten nach oben einfordert“. Er erhofft sich von der Karlsruher Entscheidung verfassungsrechtliche Leitlinien.

Die 16 Bundesländer konnten sich nicht auf eine Änderung des Staatsvertrags einigen, mit dem sie ihren eigenen Einfluss beschränkt hätten: Bayern, Hessen, das Saarland und Sachsen hatten sich gegen den Antrag gestellt. Für die Kläger erklärte die Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz, Malu Dreyer (SPD), dass der Antrag nicht darauf gerichtet sei, „Vertreter von Politik und Parteien aus den Gremien des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auszuschließen“. (pro)

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