Vatikan erlaubt Segnung homosexueller Paare – aber nur ein bisschen

Die katholische Kirche erlaubt künftig die Segnung gleichgeschlechtlicher Paare. Mit Segnungsgottesdiensten wie in evangelischen Landeskirchen hat das aber wenig zu tun.
Von Nicolai Franz
Papst Franziskus

Die katholische Kirche hat bisher an ihrer konservativen Haltung zum Thema Homosexualität festgehalten. Legitim ist nach katholischer Auffassung nur die Ehe zwischen Mann und Frau. Gleichgeschlechtliche Beziehungen können demnach niemals Ehe genannt werden, homosexuelle Ehen können in der katholischen Kirche auch nicht geschlossen werden.

Daran ändert sich auch mit dem neuen Text von Víctor Manuel Fernández nichts. Er ist Präfekt des Dikasteriums für die Glaubenslehre (ehemals „Glaubenskongregation“). In der Erklärung „Fiducia supplicans“ erklärt der Theologe die Haltung der katholischen Kirche zu homosexuellen Beziehungen.

Einerseits könnten solche Verbindungen niemals als Ehe betrachtet oder durch einen entsprechenden äußeren liturgischen Rahmen als Ehe legitimiert werden. Allerdings verweist Fernández darauf, dass jemand, der um Segen bitte, immer die Hilfe Gottes suche.

„Um uns zu helfen, den Wert eines eher pastoralen Ansatzes im Umgang mit dem Segnungen zu verstehen, hat Papst Franziskus uns aufgefordert, mit einer Haltung des Glaubens und väterlicher Barmherzigkeit die Tatsache zu betrachten, dass ‚wenn um einen Segen gebeten wird, drückt man eine Bitte um Gottes Hilfe aus, eine Bitte, besser leben zu können, das Vertrauen auf einen Vater, der uns helfen kann, besser zu leben‘.“ 

Víctor Manuel Fernández in „Fiducia supplicans“

Daher soll es laut dem Dokument, das von Papst Franziskus ratifiziert wurde, Priestern künftig möglich sein, homosexuelle Paare zu segnen. Allerdings nicht in einem liturgischen Rahmen wie etwa im Rahmen einer standesamtlichen Trauung oder einer sonstigen Hochzeitsfeier, sondern in sogenannten „irregulären Situationen“. Dazu können zum Beispiel seelsorgerliche Gespräche mit einem Priester, der Besuch eines Heiligtums oder ein „Gruppengebet während einer Pilgerreise“ gehören.

Der Text legt Wert darauf, dass dadurch allerdings „jedwede Form von Verwirrung oder Skandal“ vermieden werden müsse. Daher dürfe eine solche Segnung „niemals im direkten Zusammenhang mit einer standesamtlichen Feier oder sonst in irgendeiner Verbindung damit erteilt werden“, und weiter: „Dies gilt auch für die Kleidung, die Gesten und die Worte, die Ausdruck für eine Ehe sind. Dasselbe gilt, wenn die Segnung von einem gleichgeschlechtlichen Paar erbeten wird.“

Damit ist die katholische Segnung gleichgeschlechtlicher Paare nicht zu verwechseln mit den Segnungs- oder Traugottesdiensten in evangelischen Landeskirchen.

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