USA: Singlebörse für Christen muss Homosexuelle aufnehmen

Auf der Online-Singlebörse ChristianMingle.com sollen zukünftig Homosexuelle gezielt nach gleichgeschlechtlichen Partnern suchen können. Das ergab ein gerichtlicher Vergleich, nachdem ein schwuler Nutzer geklagt hatte.
Von PRO
Dieses Paar hat sich wahrscheinlich nicht über die Singlebörse ChristianMingle.com gefunden, denn die ist auf die Suche nach heterosexuellen Partnern ausgerichtet.
„Ich bin ein Mann und suche eine Frau“ oder „Ich bin eine Frau und suche einen Mann“ – das sind bei der amerikanischen Online-Singlebörse ChristianMingle.com, einer der größten für Christen, bisher die einzigen möglichen Optionen für die Suche nach einem Partner gewesen. Dagegen hatte 2013 ein schwuler Nutzer geklagt: Die Betreiberfirma Spark Networks mit Sitz in Los Angeles diskriminiere homosexuelle Singles, da diese bei der Suche nach einem gleichgeschlechtlichen Partner auf ChristianMingle.com und anderen Plattformen ausgeschlossen würden, meldete das Wall Street Journal. Spark Networks unterhält mehrere soziale Nischen-Netzwerke vor allem im religiösen Bereich, etwa auch Singlebörsen für Katholiken, Adventisten, Juden oder Mormonen, sowie Plattformen mit geistlichen Inhalten wie believe.com oder den Bibelvers für den Tag. Im Zuge eines gerichtlichen Vergleiches auf Grundlage des kalifornischen Antidiskriminierungsgesetzes gestand nun Sparks Networks zu, die Single-Plattformen technisch so zu überarbeiten, dass auch Homosexuelle gezielt nach einem Partner des gleichen Geschlechts suchen können. Zunächst soll nur noch nach dem Geschlecht der Nutzer gefragt werden, nicht nach dem der gesuchten Person. Binnen zwei Jahren will Spark Networks noch weitere Einstellungen bei der Suche anpassen, damit Homosexuelle besser zu einem passenden Partner kommen. Bis dahin seien die Freitextsuche und die individuelle Gestaltung des Profils aber auch schon Möglichkeiten, andere Nutzer mit gleichgeschlechtlicher Orientierung zu finden, heißt es in dem Vergleich. Spark Networks muss außerdem die Gerichtskosten übernehmen und eine Entschädigung an den Kläger zahlen. (pro)
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