Der Fall endete mit einem nicht rechtskräftigen bedingten Urteil. Die 29-jährige Akteurin erhält für drei Monate Bewährungshilfe und muss 5.350 Euro Strafe zahlen. Das entspricht der Hälfte der Einnahmen für ihren Film, berichtet die Katholische Presseagentur Österreich. Sie hatte sich Mitte 2013 und Anfang 2014 im Gotteshaus vor laufender Kamera selbst befriedigt und die Filme schließlich im Internet zum Verkauf angeboten. Meldet die Angeklagte binnen drei Tagen keine Rechtsmittel gegen das Urteil an, wird es rechtskräftig.
Bekannt wurde der Vorfall, nachdem Schüler der ortsansässigen Schule das Video entdeckt und verbreitet hatten. Der Pfarrer hat daraufhin Anzeige gegen die Frau erstattet. Die Anklage warf ihr die Tatbestände „Herabwürdigung religiöser Lehren“ und „Störung einer Religionsübung“ vor.
Bei der Verhandlung gestand die Angeklagte ihre Tat und entschuldigte sich beim Pfarrer. „Das ist ein Horror, ich will so etwas nie wieder durchmachen“, erklärte die Beschuldigte. Sie habe seit vier Monaten keinen Film mehr gedreht und arbeite nun als Reinigungskraft. In Deutschland würden solche Vergehen in einem höheren Strafrahmen mit bis zu drei Jahren geahndet. (pro)