Weil er junge Mädchen bedrohte und zu sexuellen Handlungen nötigte, hat ein Münchner Schöffengericht einen 21-Jährigen verurteilt. Der muss nun Schmerzensgeld zahlen, eine Thearpie antreten – und seine Accounts bei Facebook, Whatsapp und Instagramm löschen.
Der Mann hatte Frauen und Mädchen im Internet bloßgestellt, bedroht und beleidigt. Einer 17-jährigen Schülerin drohte der Verurteilte mit den Hells Angels, einer Rockerbande. Das Mädchen versetzte er damit derartig in Angst, dass es ihm gelang, den Teenager dazu zu zwingen, sich vor laufender Kamera selbst zu befriedigen. Die Aufnahmen veröffentlichte er dann im Internet. Das Opfer musste sich nach Angaben der Süddeutschen Zeitung vom Montag wegen des sozialen Drucks in Therapie begeben. Der Mann hatte bereits im Jahr 2011 mit seinem Unwesen begonnen und dabei Facebook, Whatsapp und Instagramm immer wieder als öffentlichen Pranger benutzt, um seine Opfer zu demütigen und bloßzustellen, berichtet die Zeitung. Auch ein früheres Ermittlungsverfahren und eine Ermahnung vor Gericht hätten den Mann nicht zur Besinnung gebracht. Seit 2012 sei der nun Verurteilte sogar noch aggressiver gegen seine Opfer vorgegangen. Er hatte mehrere Schülerinnen bedroht und sie genötigt, ihm Nacktbilder von sich zu senden. Die veröffentlichte er dann ebenfalls im Internet.
Gericht verhängt Facebook-Verbot
Eine psychiatrische Sachverständige attestierte Reifeverzögerungen und „schädliche Neigungen“ bei dem Mann. Das Münchner Amtsgericht hat nun in seinem Urteil verfügt, dass der Angeklagte für sechs Monate keine sozialen Netzwerke im Internet nutzen darf. Sollte sich der Veurteilte über das Verbot hinwegsetzen, droht ihm eine zweijährige Jugendhaft. Zudem muss der Verurteilte eine Sexualtherapie antreten, 100 gemeinnützige Arbeitsstunden leisten und je 1.500 Euro Schmerzensgeld an zwei der Mädchen zahlen. Der Staatsanwalt hatte eine dreijährige Jugendhaft für den Angeklagte gefordert. „Sie haben Leute, die ihnen nicht passten, einfach fertiggemacht“, zitiert die Zeitung den Staatsanwalt. (pro)
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