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Urteil: Kreuz am Ground Zero darf bleiben

Die Juristen haben entschieden. Das Kreuz am Ground Zero, dem Ort des Terroranschlags vom 11. September 2001, darf bleiben. Das Gericht fällte am Montag sein Urteil.
Von PRO
Stein des Anstoßes: das Kreuz am Ground Zero

Foto: Urban (Wikimedia) |

Stein des Anstoßes: das Kreuz am Ground Zero
Beim Aufräumen der Überreste des World Trade Centers in New York hatte ein Arbeiter zwei Tage nach dem 11. September ein Kreuz aus Stahlträgern entdeckt, das aus den Trümmern ragte. Es diente zunächst als Mahnmal und wurde später zentrales Exponat des an der Stelle erbauten Gedenkmuseums. Die Atheisten wollten das Kreuz gerne von der dortigen Gedenkstätte entfernt haben, weil es zu einer unzulässigen „Vermischung von Kirche und Staat“ beitrage und in einer staatlich finanzierten Anlage nichts zu suchen habe. Das Kreuz könne dann bleiben, wenn die atheistische Weltanschauung ebenfalls mit einem Symbol in der Ausstellung vertreten sei, hatten die Atheisten gefordert. Das Bundesberufungsgericht des 2. Bezirks wies eine Anklage amerikanischer Atheisten zurück.

Historische Bedeutung wichtiger als Trennung von Kirche und Staat

Das zuständige Gericht in Manhattan mit Bundesrichterin Deborah Batts an der Spitze hatte geurteilt, dass die historische Bedeutung des Relikts stärker sei als die Trennung von Kirche und Staat und potenzielle Bedenken überwiege. Die atheistische Vereinigung hatte die Museumsbetreiber 2011 verklagt, drei Jahre vor der Eröffnung des Museums, das die Geschichte des Anschlags und der Ereignisse rund um den 11. September 2001 dokumentieren soll. Die Stele ist etwas mehr als fünf Meter groß und wiegt etwa 2 Tonnen. Der Franziskaner-Priester Brian Jordan lobte das Kreuz gegenüber der New York Post als Zufluchtsort für viele Menschen.​ (pro)
https://www.pro-medienmagazin.de/gesellschaft/detailansicht/aktuell/atheisten-klagen-gegen-kreuz-am-ground-zero-82443/
https://www.pro-medienmagazin.de/gesellschaft/detailansicht/aktuell/zehn-jahre-nach-gestern-82292/
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