Eine Gruppe Abgeordneter aus CDU und CSU hat am Dienstag ein Grundsatzpapier zur Suizidbeihilfe vorgelegt. Darin fordern die Politiker ein Verbot organisierter Sterbehilfe, auch für Ärzte.
Von PRO
Foto: CDU/CSU
CDU-Politiker Michael Brand zählt zu einer Gruppe Parlamentarier, die ein Verbot organisierter Sterbehilfe fordern
Die Bundestagsabgeordneten Michael Brand (CDU), Claudia Lücking-Michel (CDU) und Michael Frieser (CSU) sprechen sich in ihrem Positionspapier für ein Verbot organisierter Sterbehilfe und ein zusätzliches Werbeverbot aus. Dieses beträfe Sterbehilfe-Vereine, aber auch Ärzte, die mehrfach Beihilfe zum Suizid leisten. Die Politiker fordern einen „Paradigmenwechsel“: Statt ärztlich assistierten Suizid zu einer „scheinbar normalen Behandlungsoption“ zu machen, wollen sie auf „lindernde Hilfe“ in Form der Palliativmedizin und Sterbebegleitung setzen. Hier fordern sie einen „massiven und raschen Ausbau“ und gesetzliche Lockerungen. „Ärzte müssen die Möglichkeit haben, ohne Angst vor berufsrechtlichen oder gar strafrechtlichen Konsequenzen alle erforderlichen Medikamente einzusetzen und schwerkranken Patienten in der notwendigen Menge zu überlassen“, heißt es in dem Papier. Das Arznei- und Betäubungsmittelrecht sei entsprechend zu verändern.
Auch Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe legte am Dienstag ein Grundsatzpapier zum Umgang mit Schwerstkranken vor. Darin fordert er ein flächendeckendes Hospiz- und Palliativangebot in Deutschland und ein breites Informationsangebot zu den entsprechenden Maßnahmen. Auch Gröhe will prüfen lassen, ob die Befugnisse der Ärzte bei der Versorgung mit Arzneimitteln im Palliativbereich erweitert werden müssen.
Aussprache am Donnerstag
Im Gegensatz zu diesen beiden Vorschlägen fordert eine Palamentariergruppe um die Politiker Peter Hintze (CDU) und Karl Lauterbach (SPD) unter bestimmten Bedinungen eine Erlaubnis der Suizidbeihilfe für Ärzte. Renate Künast (Grüne) hat hingegen signalisiert, sich für die Erlaubnis von Sterbehilfe-Vereinen einsetzen zu wollen.
Am Donnerstag wird es eine erstmalige Aussprache zum Thema im Bundestag geben. Die Entscheidung über ein Gesetz soll im Sommer 2015 fallen. Handlungsbedarf sehen viele derzeit vor allem in zwei Bereichen: Dem Umgang mit Sterbehilfe-Vereinen und dem Standesrecht der Ärzte. Gesetzlich ist es Medizinern derzeit nicht verboten, Patienten beim Suizid zu unterstützen, etwa, indem sie entsprechende Medikamente zur Verfügung stellen. Allerdings droht ihnen in bestimmten Fällen der Verlust der Zulassung durch die Ärztekammern der Länder. Deren Regelungen sind wiederum nicht einheitlich. (pro)
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