Tugendwahn“ oder „Moraldebatte“?

In der aktuell geführten Debatte um Moral – sei es bei Steuersünden Prominenter oder beim Kinderpornografie-Vorwurf des ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy – sollte man unterscheiden zwischen Legalität und Moralität. Das schreibt der Theologe Friedrich Wilhelm Graf in einem Gastbeitrag für die Wochenzeitung Die Zeit. Er warnt vor einem „Tugendwahn“.
Von PRO
Niemand darf mit den eigenen moralischen Maßstäben einen anderen Menschen öffentlich vernichten, schreibt der evangelische Theologe Friedrich Wilhelm Graf in einem Beitrag in der Wochenzeitung Die Zeit

Der Staat müsse sich um die Einhaltung von Gesetzen kümmern, aber die moralische Motivation seiner Bürger gehe ihn nichts an, schreibt Graf, der Professor für evangelische Theologie an der Ludwig-Maximilians-Universität in München ist. Schon der deutsche Philosoph Immanuel Kant unterscheide deutlich zwischen Legalität und Moralität. Dies spiele auch in der aktuellen Moraldebatte eine Rolle, schreibt Graf: „Der Rechtsstaat, der das friedliche Zusammenleben der vielen Verschiedenen sichern soll, will mit seinen Gesetzen dafür Sorge tragen, dass die Freiheit des einen mit der der anderen zusammen bestehen kann.“ Die moralischen Motive gingen ihn „wirklich gar nichts an“: „Die einen mögen die Straßenverkehrsordnung aus Angst vor der Polizei, die anderen aus Sparsamkeit – um Bußgeldbescheide zu vermeiden -, wieder andere in Respekt vor einem Naturrecht beachten, das auch im positiven Recht des Staates Gestalt gewinne. Wollte der Rechtsstaat in die Eigenwelt des Moralischen eingreifen und seinen Bürgern bestimmte Gesinnungen vorschreiben, wäre er kein freiheitlicher Staat mehr, sondern ein auf welche Moralprinzipien oder ‚Werte‘ auch immer sich stützender Gesinnungsstaat. Im Sitten- und Wertestaat herrscht nicht Freiheit, sondern nur Tugendterror.“
Immer wieder betone Kant, dass der freiheitliche Staat, „der in der Anerkennung von vorstaatlichen Freiheitsrechten des Individuums, etwa dem Grundrecht auf Glaubens- und Gewissensfreiheit, weltanschaulich neutral sein muss“, nicht in das Innerliche der Bürger, in ihre Gesinnungen und ihr Gewissen, eingreifen dürfe.
Bezogen auf die aktuelle Debatte um Steuersünder wie Theo Sommer oder Alice Schwarzer werde dieser Unterschied missachtet. „Gern machen die Ankläger ihre Moral zu einer Waffe, um den prominenten Täter am Pranger der Talkshow verhöhnen zu können. Viel Heuchelei und Selbstgerechtigkeit lassen sich in der medialen Empörungsindustrie beobachten.“

Gott als Richter, der vergibt

Es mangele der modernen Gesellschaften durchaus nicht an Moral, das Gegenteil sei der Fall. „Gnadenlos Moralstolze berauschen sich am Versagen und Absturz der Prominenten, um sich selbst gut finden zu können.“ Gegen den „neuen Tugendwahn“ wolle er festhalten: „Es geht zunächst nicht um moralische Verfehlungen, sondern um Rechtsbrüche, für die eine unabhängige Justiz zuständig ist.“
Man dürfe durchaus Missstände in der Gesellschaft anprangern. „Aber ebenso gewiss darf man, auch in höherer moralischer Absicht nicht, andere, auch Personen des Öffentlichen Lebens, nicht verunglimpfen und Rufmord betreiben.“
In Bezug auf Sebastian Edathy schreibt Graf: „Man mag es für amoralisch, verwerflich halten, dass ein Politiker sich Fotos nackter Knaben kauft. Aber wenn diese Bilder nicht gegen die strafrechtlichen Normen zur Bekämpfung von Kinderpornografie verstoßen, geht dies weder den Rechtsstaat noch eine oft nur sensationslüsterne Öffentlichkeit etwas an. Man mag seine Tat moralisch ablehnen. Aber niemand hat das Recht, mit den eigenen moralischen Maßstäben einen anderen Menschen öffentlich zu vernichten.“
Graf resümmiert: „Wenn dereinst im letzten Gericht ein gütiger Gott sein kompetentes Urteil sprechen wird, sind wir davon entlastet, hier und heute schon zu richten und falsche moralische Eindeutigkeit zu erzeugen.“ Weiter schreibt er: „So bleibt nur die Hoffnung auf eine Vergebung, die wir selbst nicht zu garantieren vermögen.“ Mehr als die Bitte im Vaterunser „Und vergib uns unsere Schuld, wie auch wir vergeben unsern Schuldigem“ sei zum Thema Schuld und Sühne nicht zu sagen. (pro)

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