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„Titanic“: Vorerst kein Strafverfahren

Die Staatsanwaltschaft Frankfurt will kein Strafverfahren gegen das Satire-Magazin "Titanic" einleiten. Die Vorwürfe der "Volksverhetzung" und der "Beschimpfung von Bekenntnissen" seien nicht haltbar, zitiert die "Katholische Nachrichten-Agentur" (KNA) die Staatsanwaltschaft. Mittlerweile sind dort 18 Strafanzeigen eingegangen.

Von PRO

Foto: Titanic

Noch immer erregt die Darstellung der "Titanic" zu den Missbrauchsfällen in der katholischen Kirche die Gemüter. Auf dem Titel prangt in großen Lettern "Kirche heute", dazu eine Zeichnung, die einen katholischen Bischof zeigt, der sich offenbar an einem am Kreuz hängenden Christus vergeht. Die "Süddeutsche Zeitung" (SZ) meldet, dass bisher 18 Strafanzeigen bei der Staatsanwaltschaft Frankfurt gegen das Satiremagazin eingegangen sind. Beim Deutschen Presserat gingen laut KNA gar 175 Beschwerden ein.

Der "Beschimpfung von Bekenntnissen" macht sich laut SZ strafbar, wer "den Inhalt des religiösen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören". Dennoch will die Staatsanwaltschaft kein Strafverfahren einleiten. Zur Begründung hieß es, Satire lebe von Verzerrung und Übertreibung. Von "Volksverhetzung" könne keine Rede sein, weil in der Karikatur nicht eine Gruppe, sondern eine Institution kritisiert werde. "Der öffentliche Frieden wird durch die Zeichnung nicht gestört, da dieser durch den Missbrauchsskandal bereits gestört worden ist", zitiert die KNA eine Sprecherin.

Der Chefredakteur der "Titanic", Leo Fischer, erklärte laut SZ inzwischen, er sei "erschrocken" über Versuche, die Karikatur sexuell zu interpretieren. Die Freiheit der Kunst gebietet es laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, dass Juristen stets die harmloseste aller denkbaren Interpretationen eines Kunstwerks zugrundelegen. Der Beschwerdeausschuss des Presserats will am 27. Mai über eventuelle Maßnahmen entscheiden. (pro)

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