Vogt selbst ist Mitglied des Kostümvereins "Düsselhexen": Dieser kümmert sich zum einen um die Aufarbeitung der Hexenprozesse, zum anderen ist er maßgeblich an der Durchführung der Walpurgisnacht beteiligt, die jedes Jahr in der Stadt Wernigerode im Harz veranstaltet wird, und den Hexenkult salonfähig macht.
Zur Historie des Düsseldorfer Falls: Das damalige Schöffengericht hatte 1738 die 16-jährige Helena Curtens und die 47-jährige Agnes Olmans aus dem Stadtteil Gerresheim zum Tode verurteilt. Sie wurden auf dem Düsseldorfer Galgenberg bei lebendigem Leibe verbrannt.
" Stadt ist nicht Rechtsnachfolger des Schöffengerichts "
In der TV-Sendung "WDR Lokalzeit" argumentiert Düsseldorfs Kulturdezernent Hans-Georg Lohe: "Hexenurteile sind Unrechtsurteile." Die städtische Regierung sei aber nicht Rechtsnachfolger des damaligen Schöffengerichts. Deswegen warne er davor, das Urteil aufzuheben, auch weil dann andere alte Urteile der Stadt angefochten werden könnten. Auch ein "Schuldanerkenntnis" scheine ihm "nicht sehr sinnvoll".
Inzwischen haben sich auch Theologen in die bis dato politische Diskussion eingebracht. So hat der katholische Diplom-Theologe Bernhard Meisen einen Gegenantrag zu Vogts Initiative beim Beschwerdeausschuss eingereicht. Er argumentiert, dass den Frauen damals nicht nur Gotteslästerung und ein Verstoß gegen die Hostienordnung, sondern auch sexuelle Ungeordnetheit vorgeworfen worden sei. Von daher könne man von einer moralischen Schuld sprechen, auch wenn die Methode der Verbrennung zu grausam gewesen sei.
Andreas Vogt geht es, wie er selbst sagt, "nicht um die juristische, sondern um eine sozialethische Rehabilitation". Andere Städte hätten Zeichen gegen die Gewalt gegen Andersdenkende gesetzt. In dem heutigen Düsseldorfer Stadtteil erinnert nur ein Brunnen an das Geschehene. Nach einer Anhörung Vogts vor den Ratsfraktionen soll der beiden Frauen im Stadtrat gedacht werden. Zudem ist eine Hexen-Ausstellung im Stadtmuseum geplant. Obwohl die Benennung einer Straße nach den beiden Hexen ins Auge gefasst wird, ändert sich juristisch nichts: Helena Curtens und Agnes Olmans bleiben formal Hexen. (pro)